„Ozempic“ heißt ein Diabetesmedikament, das seit einiger Zeit auch als Mittel zum Abnehmen eingesetzt wird. Dieser fragwürdige Trend nahm seinen Ursprung vor einigen Monaten in den USA. Promis und Influencern wie den Kardashian-Schwestern wird nachgesagt, mithilfe einer Spritze in kurzer Zeit viel Gewicht verloren zu haben – und das ohne anstrengende Sporteinheiten oder strikten Ernährungsplan. Mittlerweile ist diese Methode auch in Österreich angekommen. Doch das sei nicht ungefährlich, wie Sonja Gaube, Vizepräsidentin der Salzburger Apothekerkammer, im SALZBURG24-Interview erklärt: „Zugelassen ist ‚Ozempic‘ als blutzuckersenkendes Arzneimittel ausschließlich für Diabetiker. Wenn es anderweitig verschrieben wird, etwa zum Abnehmen, dann ist das ein off-label-use. Es entspricht also nicht der Zulassung und nicht dem, wofür es eigentlich vorgesehen war.“ Bei der Diabetestherapie sei eben festgestellt worden, dass die Patient:innen abnehmen, was in diesem Fall ideal sei.
Wird „Ozempic“ nun von einem Arzt oder einer Ärztin rein zum Abnehmen verschrieben, habe dieser rechtlich ein „Problem“, da er das Medikament nicht entsprechend der Zulassung weitergibt. „Wenn man dieses Arzneimittel als Nicht-Diabetiker spritzt, wird man an Gewicht verlieren. Es kann aber zu beträchtlichen Nebenwirkungen kommen.“ Dazu zählen etwa Übelkeit, Erbrechen, Kopfweh und Müdigkeit, im schlimmsten Fall könnten sogar die Organe geschädigt werden. In Salzburg merke man derzeit, dass „Ozempic“ häufiger verschrieben werde. Auf dem Rezept sei der Zweck allerdings nicht angeführt. Somit sei nicht klar, woran die gestiegene Nachfrage genau liegt.
Wie erkennt man gefälschte Medikamente?
Für großes Aufsehen sorgt aktuell der Fall einer Salzburgerin, die mutmaßlich eine gefälschte „Ozempic“-Variante erwischt haben dürfte und wegen schweren gesundheitlichen Problemen im Krankenhaus behandelt werden musste. Bekommen habe sie das Mittel von ihrem Schönheitschirurgen. Gaube rät, Arzneimittel über die Apotheken zu beziehen. Dort durchlaufen sie nämlich einen strengen Prozess, damit Fälschungen ausgeschlossen werden können. „Es gibt eine Fälschungsrichtlinie. Jede Arzneimittelpackung wird mit einem QR-Code, in den entsprechende Daten verpackt sind, bedruckt.“ In der Apotheke gibt es entsprechende Scanner. Wenn die Ware vom Produzenten kommt, wird sie vom Großhandel entsprechend geprüft. Und auch, wenn das Medikament vom Großhandel zur Apotheke kommt, wird die Packung gescannt, genauso wie bei der Abgabe. Anhand des QR-Codes sei der Weg der Packung also eindeutig nachvollziehbar.
„In Österreichs Apotheken ein gefälschtes Medikament zu bekommen, ist nicht möglich. Wenn man es aus dem Internet bestellt oder aus einer anderen Quelle bezieht, kann es sehr wohl sein, dass man ein gefälschtes Arzneimittel in der Hand hält.“ Selbst zu erkennen, ob es sich um ein Original handelt, sei schwierig. „Man kann sich das Arzneimittel, wenn man es schon kennt, gut einprägen und anschauen. Aber selbst, wenn es ident ausschaut, hat man keine Möglichkeit, den Inhalt zu überprüfen.“
"Ozempic" zum Teil eingeschränkt verfügbar
Wegen der hohen Nachfrage ist „Ozempic“ derzeit teilweise eingeschränkt verfügbar. „Deswegen wird manchmal kontingentiert, damit die Verteilung gewährleistet wird und jeder, der das Mittel für Diabetes braucht, dieses auch bekommt. Und nur, weil es das Medikament heute nicht gibt, heißt es nicht, dass es nicht in zwei Tagen wieder in der Apotheke verfügbar ist“, beruhigt sie. Deswegen sollten die Betroffenen sich zwei oder drei Wochen, bevor ihr Medikament ausläuft, sich um Nachschub zu kümmern.
Den Hype um „Ozempic“ als Abnehmmittel erklärt sich Gaube damit, dass die meisten Menschen vermutlich Gewicht verlieren möchten, jedoch mit möglichst wenig Anstrengung. Doch sie warnt: „Gesunde Gewichtsreduktion funktioniert nur mit optimaler Ernährung und Bewegung. Nur im äußersten Notfall sollten dafür Medikamente verwendet werden. Wer ein rezeptpflichtiges Arzneimittel über einen anderen Kanal – etwa das Internet oder Ärzte, die sie privat verkaufen – bestellt, als die Apotheke, macht sich strafbar. Sowohl der Bezieher, als auch der Verkäufer.“
(Quelle: salzburg24)