Temperaturen von 60 Grad in Griechenland, gesperrte Flughäfen wegen Ätna-Aktivitäten auf Sizilien und vielerorts heftige Waldbrände wie zuletzt in Süditalien – wo kürzlich 1.200 Touristinnen und Touristen evakuiert werden mussten: Treten Sorgen zur Reise in die südlichen Urlaubsländer auf, will so manch einer lieber stornieren. In außergewöhnlichen Umständen ist so ein kostenloser Reisestorno auch möglich, vor allem bei Pauschalreisen, macht die Arbeiterkammer (AK) Salzburg aufmerksam.
Wann ein Umstand außergewöhnlich ist, müsse immer im Einzelfall beurteilt werden. Darunter können zum Beispiel Kriege, Naturkatastrophen oder ein schwerer Krankheitsausbruch am Reiseziel fallen. Laut dem Automobilclub ÖAMTC kann auch Hitze ein legitimer Stornogrund sein. "Bedeutet die außergewöhnliche Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise durchaus ein kostenloser Rücktritt möglich sein", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner in einer Aussendung.
Wann soll ich meine Reise stornieren?
Urlaubsantritt und Gefahrensituation müssen zeitlich eng beisammen liegen. Wenn es aktuell an eurem Zielort gefährlich ist, ihr eure Reise aber erst in zwei bis drei Wochen antretet, heißt es abwarten. Dem ÖAMTC zufolge besteht der kostenlose Rücktrittsanspruch ca. eine Woche vor Antritt. Naht der Urlaub, informiert ihr euch am besten regelmäßig über die aktuelle Lage im Zielland.
Wenn ihr nicht bis kurz vor Reiseantritt zuwarten wollt, könnt ihr jederzeit auf eigene Kosten stornieren. Dabei gilt grundsätzlich: Je früher eine Reise storniert wird, desto günstiger sind meist die Stornokosten.
Gutschein oder Geld zurück
Wenn euch der Veranstalter bzw. die Veranstalterin von Pauschalreisen statt der Rückzahlung einen Gutschein oder eine Umbuchung anbietet, müsst ihr euch damit nicht zufriedengeben. Bei einer Gefahr am Urlaubsort sieht das Gesetz nämlich keine Umbuchung auf Alternativen vor. Und auch der Ausstellung eines Gutscheins müsst ihr ausdrücklich zustimmen.
Bei stornierten Pauschalreisen könnt ihr vom Unternehmen also getrost die Rückerstattung des Preises verlangen.
Wie sieht es mit Stornos bei Individualreisen aus?
Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Wenn der Flug seitens der Fluglinie vereinbarungsgemäß durchgeführt wird, berechtigt eine Reisewarnung alleine kein kostenloses Storno. Mehr Chancen auf „Geld zurück“ gebe es bei verhängten Einreiseverboten oder verpflichtenden Quarantäne-Maßnahmen.
Ähnlich ist es bei den Hotels und Co: Ein kostenloser Rücktritt ist nur möglich, wenn die Unterkunft nicht erreichbar ist, weil sie z. B. in einem Sperrgebiet liegt. Die AK empfiehlt daher, so rasch wie möglich mit der gebuchten Bleibe Kontakt aufzunehmen und eine Kulanzlösung zu vereinbaren. Einen rechtlichen Anspruch auf einen kostenlosen Rücktritt habt ihr in der Regel aber nicht.
Zahlt sich eine Stornoversicherung aus?
„Der Abschluss einer Reise-Stornoversicherung macht vor allem bei lang im Voraus gebuchten und teuren Reisen Sinn“, ratet die AK und warnt gleichzeitig vor Problemen im Kleingedruckten. Der größte Aufreger seien vor allem Unstimmigkeiten über Stornogründe. Was alles von der Versicherung übernommen wird, hängt von den unterschiedlichen Anbieter:innen und ihren Paketen ab. Je mehr gedeckt wird, desto höher auch die Versicherungskosten.
Einige Klub- oder Vereinsmitgliedschaften oder Kreditkarten haben eine Reiseversicherung inkludiert. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob das bei euch der Fall ist, checkt ihr das am besten gleich nach. Wichtig bei Versicherungen über Kreditkarten: ihr müsst sie regelmäßig verwenden.
Musstet ihr schon einmal eine Reise wegen Naturgewalten stornieren? Wie ist es euch damit gegangen? Teilt uns eure Erfahrungen in den Kommentaren mit.
(Quelle: salzburg24)