Es gebe keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung, begründete die Behörde laut einem Radiobericht des ORF Salzburg. Ein formelles Ermittlungsverfahren sei gar nicht eingeleitet worden.
Impf-Vordrängler: Anzeige nach Berichten
Auslöser der Anzeige dürften Medienberichte über die Corona-Impfung mehrerer Persönlichkeiten gewesen sein, darunter etwa die Salzburger Sozialstadträtin, der Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes oder ein Seilbahnen-Chef. Sie hätten ihr Amt oder ihre Stellung missbraucht, um frühzeitig an eine Coronavirus-Impfung zu kommen, obwohl sie laut Impfplan noch gar nicht an der Reihe gewesen wären, lautete der Vorwurf laut dem Radiobericht. Die betreffenden Personen hätten nie in den Genuss übrig gebliebener Impfdosen aus Seniorenheimen kommen dürfen.
Staatsanwaltschaft Salzburg sieht keinen Strafbestand
Laut Staatsanwaltschaft liegt aber rein juristisch kein strafbarer Tatbestand vor, insbesondere auch kein Amtsmissbrauch: Die heimischen Impfpläne seien nämlich keine hoheitlichen Rechtsakte, sondern im rechtlichen Sinn nur Empfehlungen. Bei der Umsetzung bestehe daher ein hoher Spielraum.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft war für die APA am Montagnachmittag vorerst nicht erreichbar.
(Quelle: apa)