Auf zwei Gehstöcke gestützt und im Trainingsanzug kam er in den Verhandlungssaal. In der Folge trug Staatsanwalt Michael Schindlauer seine 81 Seiten umfassende Anklageschrift vor.
Kretschmer: „Ich habe das nicht verstanden"
Im Anschluss bat Richterin Daniela Meniuk-Prossinger den Verteidiger Kretschmers, Leopold Hirsch, zur Gegenäußerung. Doch dieser verzichtete darauf und ersuchte die Vorsitzende, direkt an seinen Mandanten Fragen zu richten. Kretschmer gab dann mit heiserer Stimme an, "ich habe das nicht verstanden, ich kann den Zusammenhang der Anklage nicht verstehen". "Was haben Sie nicht verstanden", wollte Meniuk-Prossinger wissen. "Die Worte und den Inhalt. Ich kann den Worten nicht folgen", so der Beschuldigte. Und dessen Anwalt: "Erklären Sie einem nicht verhandlungsfähigen Menschen 81 Seiten."
Wieder klinisches Gutachten beantragt
Daraufhin ersuchte die Richterin Hirsch, er möge seinem Mandanten den Inhalt der Anklageschrift erläutern. Dies würde acht Stunden in Anspruch nehmen, gab der zurück. Der Advokat beantragte daraufhin ein neuerliches klinisches Gutachten. Mit diesem solle festgestellt werden, dass sein Mandant "heute im Zeitraum von 12.00 bis 13.40 Uhr aufgrund seiner psychischen Belastungen und der subjektiven Belastung des heutigen Tages unfähig war, den Ausführungen des Staatsanwaltes zu folgen". Sein Mandant sei heute nur physisch anwesend. Zudem beantragte Hirsch nicht die Vertagung der Verhandlung. Das Gericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück. (APA)
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(Quelle: salzburg24)

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