Die Insolvenz einer Fleischerei im Lungau im Jahr 2020 hat am Dienstag zu einem Strafprozess am Landesgericht Salzburg geführt. Die Geschäftsführer sollen den Konkurs verzögert haben, denn laut Anklage war das Unternehmen bereits 2019 zahlungsunfähig. Für die Gläubiger entstand demnach ein Schaden von 1,1 Millionen Euro. Der Hauptbeschuldigte bekannte sich zum Vorwurf der betrügerischen Krida (Paragraf 156 StGB) nicht schuldig. Der Prozess gegen ihn wurde vertagt.
"Weder schuldig noch unschuldig"
Auf die Frage der vorsitzenden Richterin des Schöffensenats, wie er sich zum Vorwurf der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (Paragraf 159 StGB) bekenne, antwortete der Erstangeklagte: "Weder schuldig noch unschuldig." Zum dritten Vorwurf, dem Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (Paragraf 153c StGB), wolle er nichts sagen, erklärte der Mann aus dem Lungau. Er galt als faktischer Geschäftsführer des Unternehmens. Wegen seiner teils einschlägigen Vorstrafen soll er seine damalige Lebensgefährtin und seine Mutter als eingetragene Geschäftsführerinnen eingesetzt haben.
Lungauer Fleischerei 2018 gegründet
Die Fleischerei wurde 2018 gegründet. Das Unternehmen betrieb neben einer Fleischverarbeitung noch eine Alpenvereinshütte sowie einen Marktstand und ein Restaurant in Salzburg. Mit 31. Mai 2019 war die Fleischhauerei laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Salzburg "objektiv zahlungsunfähig, was für die Geschäftsführung erkennbar war". Die Personal- und Werbeaufwendungen seien überhöht gewesen und die geschäftlichen Aufzeichnungen nicht so geführt worden, "dass ein zeitnaher Überblick über die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft möglich war".
Sanierungsverfahren im Juli 2020 eröffnet
Erst am 20. Juli 2020 sei ein Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung an das Landesgericht Salzburg gestellt worden. Das Sanierungsverfahren über die GmbH wurde am 22. Juli 2020 eröffnet und am 21. September 2020 auf ein Konkursverfahren geändert. Bei den betroffenen Gläubigern handelt es sich um eine Bank, Lieferanten, Dienstnehmer und die Österreichische Gesundheitskasse.
Vorwurf der betrügerischen Krida
Der Vorwurf der betrügerischen Krida betrifft dem Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen zufolge eine ungerechtfertigte Gegenverrechnung von Werbeaufwendungen in Höhe von mehr als 100.000 Euro mit einem der beiden Gesellschaften der Fleischerei zur Verringerung des Firmenvermögens. Nachdem der Verteidiger des Hauptbeschuldigten, Rechtsanwalt Franz Essl, zwei Gegengutachten vorgelegt hatte, wurde die Höhe der ungerechtfertigten Forderung reduziert und schließlich mit rund 48.000 Euro beziffert.
Vorwurf "in keinster Weise" nachvollziehbar
Der Angeklagte sagte, der Vorwurf der betrügerischen Krida gegen ihn sei haltlos und für ihn "in keinster Weise" nachvollziehbar. Er habe diese Umbuchung nicht in Auftrag gegeben und von diesem Buchungsvorgang auch nichts gewusst. Vermutlich habe sein Steuerberater diese Buchung getätigt. "Ich war in so einem Hamsterrad drinnen, die steuerrechtlichen Belange habe ich ihm überlassen."
Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt
Der Prozess gegen den Lungauer wurde zur Einholung von weiteren Urkunden auf unbestimmte Zeit vertagt. Seine Mutter, der Paragraf 153 c StGB angelastet wurde, ist rechtskräftig freigesprochen worden. Ihr Verteidiger Michael Hofer hatte erklärt, dass die Beträge von ihr bezahlt worden seien. Die damalige Lebensgefährtin des Erstangeklagten wurde vom Vorwurf der betrügerischen Krida freigesprochen, aber wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und wegen Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung zu zwei Monaten bedingt verurteilt. "Sie hatte keinen Tatvorsatz", argumentierte ihr Verteidiger. Die Entscheidungen für das Unternehmen habe der Erstangeklagte getroffen.
(Quelle: salzburg24)