Tödlicher Unfall in Göriach

Lungauer von Polizeiauto überrollt: Prozess in Tamsweg

Veröffentlicht: 20. Dezember 2022 14:05 Uhr
Gut ein Jahr nach einem Verkehrsunfall in Göriach im Lungau, bei dem ein 15-jähriger Mopedfahrer auf der Flucht vor der Polizei von einem Streifenwagen überrollt und getötet worden ist, hat nun ein juristisches Geplänkel über die Zuständigkeit des Gerichts ein rechtskräftiges Ende.
SALZBURG24 (tp)

Das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem getöteten 15-Jährigen in Göriach (Lungau) ist am Bezirksgericht Tamsweg abzuhalten, entschied nun das Landesgericht Salzburg, wie dessen Sprecher Peter Egger am Dienstag in einer Aussendung informierte.

Mopedfahrer von Polizeiauto überrollt

Der Unfall hatte sich am 18. November 2021 ereignet: Der Bursch war mit einem unbeleuchteten Moped und offenbar zu schnell unterwegs, weshalb ihm eine Polizeistreife mit Blaulicht und Folgetonhorn nachfuhr. In Göriach verließ der Jugendliche dann die Straße und bog in einen Feldweg ein, wo er zu Sturz kam. Der Lenker des Streifenwagens konnte trotz Vollbremsung und Ausweichmanövers nicht mehr anhalten. Es kam zur Kollision mit dem Moped und dem Teenager, der noch an der Unfallstelle starb.

Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Lenker des Streifenwagens ein, stellte das Verfahren aber im Februar ein, weil sich keine Anhaltspunkte für ein der Straßenverkehrsordnung oder sonst den Regeln des Straßenverkehrs widersprechendes Verhalten und somit (grob) fahrlässiges Handeln des Genannten ergeben habe. Die Familie des 15-Jährigen wollte sich damit aber nicht abfinden, weshalb Opferanwalt Stefan Rieder einen Fortführungsantrag beim Landesgericht einbrachte. Ein Drei-Richter-Senat ordnete daraufhin im April die Fortführung des Verfahrens an.

Prozess findet in Tamsweg statt

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wieder und brachte am 19. Mai beim Bezirksgericht Tamsweg Strafantrag gegen den Beamten wegen fahrlässiger Tötung ein. Anfang Juli erklärte sich allerdings die Bezirksrichterin für nicht zuständig, weil der Verdacht bestehe, dass der Polizist "grob fahrlässig" gehandelt habe. Dieses Delikt sieht einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vor, weshalb das Bezirksgericht nicht zuständig sei, heißt es im Beschluss des Bezirksgerichts.

Dagegen ergriff der beschuldigte Polizist Rechtsmittel und bekam nun Recht. Eine grobe Fahrlässigkeit sei nicht zu erkennen, daher sei sehr wohl das Bezirksgericht zuständig, stellte jetzt erneut ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Salzburg fest. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Das Bezirksgericht muss nun eine Verhandlung anberaumen.

(Quelle: apa)

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