Veröffentlicht: 14. Juni 2012 15:49 Uhr
Die Bestätigung der dreimonatigen bedingten Freiheitsstrafe für den 65-jährigen Salzburger Skitourengeher in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Salzburg am Donnerstag sorgt bei Alpinvereinen und der Bergrettung für Kritik.
"Sprechen uns klar für eigenverantwortliches Handeln aus"
Peter Gebetsberger, Ausbildungsleiter für Skitouren bei den Naturfreunden, äußerte sich nach dem Urteil ähnlich. "Wir sprechen uns klar für eigenverantwortliches Handeln beim Bergsteigen aus. Wir sagen klar 'ja' zur Sorgfaltspflicht, aber im privaten Bereich müssen andere Maßstäbe gelten als bei geführten Touren. Sonst sitzen wir in Zukunft nur mehr vor Gericht." Allerdings müsse auch weniger erfahrenen Bergsteigern das Erkennen grundlegender Gefahren und Risiken zugestanden werden. "Ob das im konkreten Fall erfüllt wurde, kann ich nicht sagen. Dazu kenne ich den Vorfall zu wenig."Skitourengeher werden ins Kriminal gerückt
"Mit dem Urteil steigt die Gefahr, dass Tourengeher ins Kriminal gerückt werden", betonte auch Balthasar Laireiter, Bezirksleiter derBerge kein rechtsfreier Raum
Das Kuratorium für Alpine Sicherheit in Innsbruck wollte sich zur bestätigten Haftstrafe selbst nicht äußern. "Das Urteil zeigt aber, dass Berge kein rechtsfreier Raum sind. Es ist eine Absage an alle, die nach Unfällen eine eigene Alpingesetzgebung fordern", betonte Kuratoriums-Geschäftsführer Andreas Würtele. "Wenn etwas passiert, sind wir im bestehenden Rechtssystem gut aufgehoben." Laut Würtele lässt das Urteil auch keine pauschalen Schlüsse zu. "Die Justiz arbeitet von Einzelfall zu Einzelfall, dieser Unfall hat eben zu einer Verurteilung geführt. Es handelt sich aber nicht um einen Präzedenzfall. Man wird auch in Zukunft nicht mit einem Fuß im Kriminal stehen, wenn ich mit einem Freund eine Skitour gehe." (APA)(Quelle: salzburg24)