Tipps zur Buchung

Unfall, Versicherung & Co: Das solltet ihr bei Mietwagen im Urlaub beachten

Bei der Buchung eines Mietwagens gibt es viele Dinge zu beachten. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 22. Juli 2025 09:22 Uhr
In der Urlaubszeit sind viele Menschen mit Mietwagen im Ausland unterwegs. Damit ihr in der wohlverdienten Sommerauszeit durch einen Unfall kein böses Erwachen erlebt, solltet ihr vor der Buchung eines Mietwagens einige Dinge beachten.
SALZBURG24 (mem)

Wer im Urlaub mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte so einiges beachten. Es gibt eine Vielzahl an Anbietern, die ihre Fahrzeuge zu unterschiedlichen Konditionen vergeben.

Checkliste zur Buchung von Mietwagen

Mit dieser Checkliste seid ihr am besten auf eine Fahrt mit einem Mietwagen im Urlaubsland vorbereitet:

  • Preise vergleichen
  • Auto vor Fahrtantritt auf Mängel überprüfen
  • Unterschiede bei Tankregelung kennen
  • Richtiges Verhalten bei einem Unfall
  • Vollkasko-Versicherung empfohlen
  • Pünktliche Rückgabe des Autos

Große Preisunterschiede bei Anbietern

Noch bevor man sich für einen Anbieter entscheidet, empfiehlt es sich, auf Vergleichsportalen einen Preisvergleich durchzuführen. Damit lässt sich oftmals viel Geld sparen: Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat die Angebote in 18 Urlaubsländern verglichen und dabei Preisunterschiede von bis zu 165 Prozent festgestellt.

Anzeige für den Anbieter Pinpoll über den Consent-Anbieter verweigert

Bei der Übernahme des Fahrzeuges sollte man das Auto auf offensichtliche Schäden überprüfen. Mangelhafte Bremsen oder abgefahrene Reifen sollten dem Vermieter gemeldet werden. Im Idealfall werden von offensichtlichen Schäden Fotos gemacht. Überprüft werden sollte zudem, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Dinge im Auto mitgeführt werden – etwa Pannendreieck oder Warnwesten.

Verschiedene Tankregelungen

Unterschiede gibt es bei den Tankregelungen, über die festgelegt wird, mit welchem Tankinhalt der Mietwagen vom Vermieter übernommen wird. Üblich sind in Europa zwei Regelungen: "Voll – Voll" und "Voll – Leer". Bei der ersten Variante wird das Auto mit einem vollen Tank übernommen und mit einem vollen Tank retourniert. Das hat den Vorteil, dass man selbst bestimmen kann, wo und zu welchen Preisen man tankt. Bei der zweiten Regelung wird das Auto voll übernommen und mit geleertem Tank zurückgegeben. Das hat allerdings den Nachteil, dass der Vermieter vor Fahrtantritt oftmals zusätzliche Gebühren verrechnet.

Im sommerlichen Reiseverkehr kann es in Urlaubsregionen auch mal zu einem Unfall kommen. Es empfiehlt sich also, für einen solchen Ernstfall vorbereitet zu sein. Schon vor der Buchung sollte auf eine umfassende Versicherungsvariante geachtet werden, rät Christina Holzer-Weiß von der Rechtsberatung des ÖAMTC Salzburg – "sonst drohen mitunter horrende Kosten." Laut AK Oberösterreich können dem oder der Mieter:in im Falle eines Versicherungsschadens ein Selbstbehalt in Höhe von bis zu 2.783 Euro entstehen. 

Was tun bei einem Unfall?

Auch bei einem Unfall mit einem Mietwagen gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Zuallererst die Warnweste anziehen, die Unfallstelle absichern und bei schweren Unfällen einen Notruf absetzen sowie Verletzten Erste Hilfe leisten. Auch bei einem Crash mit Blechschaden sollten Autovermietung und Polizei informiert werden. Andernfalls könnte laut ÖAMTC der Versicherungsschutz erlöschen – je nach Bedingungen des Vermieters.

Unfallgeschehen dokumentieren

Bei Verletzten muss hingegen immer die Polizei informiert werden. Zudem ist es wichtig, das Unfallgeschehen mit Fotos zu dokumentieren und die Daten von allfälligen Zeug:innen aufzunehmen. "Bei Rückgabe des Mietwagens ist vom Vermieter ein Schadensbericht auszustellen, zu unterschreiben und dem Mieter beziehungsweise der Mieterin eine Kopie zu übergeben", so Holzer-Weiß. Keinesfalls sollten Dokumente unterschrieben werden, deren Inhalt man nicht versteht, oder falsche Angaben sowie Schuldeingeständnisse beinhalten. Explizit warnt der ÖAMTC zudem vor Unfallhelfern, die das Fahrzeug abschleppen möchten – es könnte das letzte Mal gewesen sein, dass man das Auto sieht.

Vollkasko-Versicherung für Mietwagen empfohlen

Wenig zu befürchten habe man, wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. In diesem Fall wickelt laut ÖAMTC die Autovermietung den Schaden mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ab. Anders sieht es hingegen aus, wenn man den Unfall selbst verursacht: Die Kfz-Haftpflicht der Mietwagenfirma übernimmt zwar alle Sachschäden an beteiligten Fremdfahrzeugen, Insass:innen sowie umliegender Infrastruktur (z. B. Verkehrszeichen). Aber: "Die Kosten für die Reparaturen am Mietwagen selbst deckt nur eine Vollkasko-Versicherung, am besten mit einem geringen oder ohne Selbstbehalt", erklärt Holzer-Weiß. Sie empfiehlt, eine Vollkasko-Versicherung bei der Anmietung abzuschließen.

Rückgabe des Mietwagens

Der Termin zur Rückgabe des Mietwagens sollte eingehalten werden, sonst drohen zusätzliche Gebühren. Im Idealfall wird das Auto bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin abgegeben. So kann eine unfallfreie und ordnungsgemäße Rückgabe bestätigt werden. Nur im Ausnahmefall sollten Schlüssel und Papiere in einem Fach abgebgeben werden.

Damit dürfte einer sorgenfreien Fahrt im Urlaubsland nichts mehr im Wege stehen.

Welche Erfahrungen habt ihr mit Mietwagen gemacht? Schreibt es uns in die Kommentare!

(Quelle: salzburg24)

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