Streit um Drogen

Mordversuch in Hallein: 7 Jahre Haft

Ein 21-Jähriger ist am Mittwoch, 22. Jänner 2020,  von einem Geschworenengericht in Salzburg wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. 
Veröffentlicht: 22. Jänner 2020 16:10 Uhr
Ein 21-Jähriger ist am Mittwoch von einem Geschworenengericht in Salzburg wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Österreicher soll am 27. Februar 2019 auf der Pernerinsel in Hallein im Streit um Drogen einem gleichaltrigen Kontrahenten ein Messer in die Brust gerammt haben.

Der Angeklagte gestand eine Körperverletzung ein, bestritt aber eine Mordabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt haben eine Erklärung abgegeben.

21-Jähriger "wollte nicht töten"

Dem Opfer, ein Somalier, der lebensbedrohlich verletzt worden war, wurden 5.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Der Beschuldigte hatte bei dem gestern am Landesgericht Salzburg gestarteten Prozess beteuert, er habe seinen Kontrahenten nicht töten, sondern nur am Oberarm verletzen wollen. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall für einen jungen Erwachsenen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.

"Hätte das Opfer nicht sofort medizinische Hilfe erhalten, wäre es verstorben", gab Staatsanwalt Robert Holzleitner gestern, am ersten Verhandlungstag, zu bedenken. Der Beschuldigte sagte zur vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, er habe seinen Kontrahenten nicht töten, sondern nur am Oberarm verletzen wollen.

Mit den Handgreiflichkeiten habe der Somalier begonnen, schilderte der Angeklagte. Sein Verteidiger Hansjörg Reiner hatte für einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes plädiert und gemeint, es gebe kein Motiv für eine Tötungsabsicht.

Geschworene sehen versuchten Mord

Die Geschworenen hatten bei dem Prozess die Frage nach einem versuchten Mord mit 7:1 Stimmen bejaht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt haben eine Erklärung abgegeben, wie Gerichtssprecher Peter Egger informierte.

Der Angeklagte ist bereits viermal wegen Vermögens- und Suchtgiftdelikten vor Gericht gestanden. Was die heutige Verurteilung betrifft, so reichte der Strafrahmen in diesem Fall für einen jungen Erwachsenen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.

(Quelle: apa)

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