Mehrere Beschwerden wegen „stundenlangen Hubschrauberlärms“ im Talkessel von Lofer (Pinzgau) sind beim Anrainerschutzverband vom Salzburger Flughafen (ASA) eingegangen. Das teilt der Organisation am Montag in einer Aussendung mit. Eine Anfrage beim Land Salzburg habe ergeben, dass es sich um Rundflüge gehandelt habe, die bei einem Eröffnungsfest angeboten wurden. Laut Auskunft des Landes sei eine unbestimmte Anzahl von Flügen zwischen 13 und 18 Uhr genehmigt worden, heißt es. „Die Behörde hielt es nicht für notwendig, zumindest ein Lärmgutachten einzuholen.“
Mit diesem Anlass nahm der ASA die Bewilligungspraxis in Salzburg genauer unter die Lupe. „Niemand stellt dringende Rettungsflüge und Hüttenversorgung per Hubschrauber in Frage. Aber fünf Stunden durchgehender Helikopterlärm nur zum Spaß ist für die Bevölkerung und auch die Natur eine völlig unnotwendige Lärmbelastung,“ kritisiert Obmann Meik Müller.
Kritik an "äußerst legerer Bewilligungspraxis"
Der ASA stößt sich vor allem an der „äußerst legeren Bewilligungspraxis und fehlender Statistik“. Allein von Jänner bis Juli 2024 wurden 734 Außenlandungen bewilligt. Der Flugzweck sei großteils Personentransport. Konkrete Daten über Flugzweck und Flugziele seien aber nicht genannt worden. Der überwiegende Teil werde für eine Laufzeit von einem Jahr erteilt. Es könne daher nicht gesagt werden, ob die Flüge im Jahr 2024 oder zum Teil erst im Jahr 2025 durchgeführt werden.
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Land mit diesen Genehmigungen so derart großzügig umgeht, wo es doch um Ausnahmen mit einer Interessensabwägung gehen sollte“, ärgert sich Astrid Rössler vom ASA. „Mit dieser Praxis werden wieder nur private, wirtschaftliche Interessen bedient. Die öffentlichen Interessen von Gesundheit und Ruhebedürfnis der Bevölkerung, der Erholungswert der Natur und auch der Artenschutz in sensiblen alpinen Lebensräumen bleiben hingegen auf der Strecke.“
Tatsächliche Anzahl der Flüge unklar
Einer Helikopterfirma seien zum Beispiel im Vorjahr 527 Außenlandungen bewilligt worden, heuer bislang 347. Eine monatliche Aufschlüsselung sei aber nicht möglich. Laut ASA würden keine Informationen vorliegen, wann und wie viele der Flüge tatsächlich in Anspruch genommen werden. Laut Verkehrsabteilung beantragen die Luftfahrtunternehmen zwischen fünf und 15 Außenlandungen pro Landeplatz und Jahr, um bei einer Anfrage rasch und flexibel fliegen zu können und nicht in jedem Einzelfall einen eigenen Antrag stellen zu müssen. „Damit ist klar, dass Genehmigungen auf Vorrat beantragt werden, und damit handelt es sich wohl nicht mehr um Einzelbewilligungen unter dem Gesichtspunkt der Ausnahme, sondern eher um Dauerbewilligungen“, beanstandet Rössler diese Praxis. Sobald ein Platz für regelmäßige An- und Abflüge genutzt werden soll, müsste er als „Stützpunkt“ nach § 68 Luftfahrtgesetz genehmigt werden, heißt es abschließend.
(Quelle: salzburg24)