Den Schaden von 33.827,41 Euro muss die ehemalige Verkäuferin der Trafikantin zurückzahlen.
Manipulation an Trafik-Computer im Pinzgau
Die bisher unbescholtene Angeklagte, die ohne Verteidiger zum Prozess gekommen war, bereute vor Richterin Stephanie Schmid die Tat. Als Motiv für die Manipulation des Computers im Zeitraum August 2015 bis November 2016 gab sie Spielsucht an. "Irgendwie hat mich da der Teufel geritten. Ich hatte die Hoffnung, dass ich einmal gewinne." Sie wolle den Schaden wiedergutmachen und den Betrag in Raten abzahlen, beteuerte die Frau.
Mutmaßlicher Schwindel bei Steuerprüfung aufgeflogen
Der mutmaßliche Schwindel flog bei einer Steuerprüfung auf. Die Beschuldigte, die mittlerweile in Pension ist, nahm die Strafe an. Staatsanwältin Karin Sperling verzichtete auf Rechtsmittel. Da die Angeklagte ohne Verteidiger erschienen war, hat sie noch Bedenkzeit. Falls sie innerhalb von drei Tagen keine Rechtsmittel anmeldet, wird das Urteil rechtskräftig.
Salzburgerin muss Schaden zurückzahlen
Die Schadenssumme muss die Salzburgerin dem Urteil zufolge binnen 14 Tagen begleichen. Falls die Trafikantin einverstanden ist, kann die Beschuldigte den Betrag auch in Raten zurückzahlen. Als strafmildernd wertete die Richterin die Unbescholtenheit und das Geständnis der Angeklagten. Straferschwerend sei der lange Tatzeitraum, der hohe Schadensbetrag und die Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, erläuterte Schmid. Die Probezeit für die bedingte Haftstrafe beträgt drei Jahre. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht
(APA)
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(Quelle: salzburg24)