Flachau

28-Jähriger auf A10 von Lkw erfasst: Tot

Veröffentlicht: 30. März 2020 17:17 Uhr
Zu einem tödlichen Unfall kam es in der Nacht auf Montag auf der A10 zwischen dem Tauerntunnel und Flachau (Pongau). Ein 28-Jähriger, der zuvor offenbar als Geisterfahrer unterwegs war und einen Auffahrunfall verursachte, dürfte von einem Lkw erfasst worden sein.

Wie die Polizei berichtet, wurde den Einsatzkräften um 4.50 Uhr ein verunfalltes Auto in einer Böschung im Bereich einer Autobahnraststätten-Zufahrt nach dem Tauerntunnel gemeldet. Beim Eintreffen der Polizei konnte der Lenker nicht angetroffen werden.

Leblose Person in Graben entdeckt

Im weiteren Umkreis der Unfallstelle konnte eine leblose Person in einem Graben hinter der Leitschiene der A10 aufgefunden werden. Ein herbeigeholter Arzt konnte nur noch den Tod feststellen. Bei der aufgefundenen Person handelt es sich laut Polizei um einen 28-jährigen Oberösterreicher.

Auffahrunfall im Tauerntunnel

Der Mann dürfte bereits zuvor einen Auffahrunfall verursacht haben und soll zudem als Geisterfahrer unterwegs gewesen sein: Sonntagabend zeigte ein 50-jähriger Kärntner einen Auffahrunfall im Bereich des Tauerntunnels an. Der Kärntner gab an, dass ihm ein Pkw-Lenker hinten aufgefahren sei und daraufhin seine Fahrt einfach fortsetzte. Die Fahndung nach dem Lenker verlief negativ. 

Zederhaus: 28-Jähriger als Geisterfahrer unterwegs

Nur knapp 25 Minuten später soll der 28-Jährige gegen 20.45 Uhr mit seinem Pkw auf der A10 in der Einhausung Zederhaus (Lungau) als Geisterfahrer unterwegs gewesen sein. Eine Fahndung nach dem Mann verlief auch hier negativ. 

A10: Lkw-Lenker zeigt Wildunfall an

In weiterer Folge zeigte ein 56-jähriger slowenischer Lkw-Lenker einen vermeintlichen Wildunfall auf der A10 zwischen dem Tauerntunnel und Flachau (Pongau) an. Laut Polizei ergaben Erhebungen, dass sich der 28-Jährige Sonntagabend außerhalb seines Fahrzeugs aufgehalten habe und es dabei zur Kollision mit dem Lkw kam. 

Der Oberösterreicher verstarb an Ort und Stelle. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete die Beiziehung eines Sachverständigen sowie eine gerichtliche Obduktion der Leiche an.

(Quelle: salzburg24)

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