Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun den positiven Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Abschnitt Angertal (bei Bad Hofgastein) wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, weil darin zu wenig auf Einwendungen in Sachen Lärmschutz eingegangen wird. Dies muss der Bund jetzt nachholen. Schon seit Jahren überspannt das Angertal eine nagelneue Stahlbetonbrücke, doch noch immer fehlen Gleise und Oberleitungen.
UVP musste nachgeholt werden
Die Brücke war nämlich zunächst ohne UVP errichtet worden. Erst als sie fast fertig war, im September 2008, hat der VwGH einen Bescheid des Verkehrsministeriums aufgehoben, der eine UVP für unnötig erklärt hatte. Die UVP musste nachgeholt werden, und im Bescheid wurde letztlich die Brücke für verträglich erklärt.
Bescheid über Ausbau neuerlich aufgehoben
Mit Spruch vom 28. November hat der Verwaltungsgerichtshof aber diesen Bescheid jetzt neuerlich aufgehoben. "Das Ministerium hat sich darin auf Richtwerte beim Lärmschutz gestützt, die nur Minimalwerte sind", erläuterte Gerichtssprecher Heinz Kail im APA-Gespräch. Die Behörde müsse auch auf die Einwendungen von Sachverständigen eingehen. Laut Kail könnte dies "in ein paar Monaten" erfolgt sein.
Auch UVP-Bescheid in NÖ gekippt
Das Angertal ist nicht der erste Fall, in dem bei Bahnprojekten im UVP-Bescheid nur Minimalwerte beim Lärmschutz festgelegt werden. "Das war schon bei der Koralm der Fall", sagte Kail. Und gleichzeitig mit der Aufhebung des Bescheids für die Brücke bei Bad Hofgastein hat der VwGH jetzt auch den UVP-Bescheid für den zweigleisigen Ausbau der Pottendorfer Linie im Abschnitt Hennersdorf -Münchendorf in Niederösterreich gekippt. (APA)
(Quelle: salzburg24)