Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich sind untersagt. Damit ist heuer der Pongau nach dem Pinzgau und dem Lungau der dritte Bezirk des Landes mit einer Waldbrandverordnung.
Salzburg: Waldbrandgefahr in übrigen Bezirken
Noch keine Notwendigkeit für eine Verordnung gibt es in den anderen Bezirken des Landes. Die Bezirksforstinspektoren im Flachgau, Tennengau und der Stadt Salzburg beobachten aber die Lage intensiv. Bei Änderung der Verhältnisse, zum Beispiel anhaltende Hitze und Trockenheit, kann eine derartige Verordnung jederzeit erlassen werden. Experten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) prognostizieren bis Mitte August überdurchschnittlich warmes Wetter mit geringen Niederschlägen.
(Quelle: salzburg24)