Pongau

Fledermaus-Prozess: Freispruch für Angeklagte

Alle drei Angeklagten wurden vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen.
Veröffentlicht: 25. Februar 2013 17:01 Uhr
Im fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg um eine Schlägerei vor der Diskothek "Fledermaus" in St. Johann im Pongau am 18. September 2010 mit einem schwerst verletzten 19-jährigen Lehrling, sind am Montag drei türkisch-stämmige Angeklagte im Alter von 31, 33 und 29 Jahren vom Vorwurf der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen freigesprochen worden.
Andre Stadler

Es gebe keine Beweise und keinen einzigen Zeugen, der nur annähernd beobachtet hätte, was zu der schweren Verletzung des Lehrlings geführt habe, sagte die vorsitzende Richterin Gabriele Glatz. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

Milde Strafe

Der 31-jährige Erstangeklagte und der 33-jährige Zweitangeklagte wurden allerdings wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Sie sollen einen Lokalbesucher durch Faustschläge leicht verletzt und einem Türsteher mit Prügel gedroht haben, falls er die Polizei rufen würde. Der 31-Jährige erhielt drei Monate bedingt, der 33-Jährige zwei Monate bedingt. Sie nahmen die Urteile an. Alle Schuld- und Freisprüche sind nicht rechtskräftig, weil Staatsanwalt Georg Kasinger keine Erklärung abgab.

Keine Zeugen

In ihren Plädoyers wiesen die Verteidiger daraufhin, dass kein Zeuge gesehen habe, wie der Lehrling zusammengeschlagen wurde und wer sich daran beteiligt hat. Der anonyme Kronzeuge "XXX" habe heute auch nur erklärt, er habe gesehen, wie die Beschuldigten in Richtung der Postgarage gelaufen seien (dort soll der 19-Jährige verprügelt worden sein, Anm.). In dieser Richtung hätten sich ja auch die Taxis befunden, und in eines davon seien die Beschuldigten eingestiegen und weggefahren, so die Verteidiger. Es gebe keine DNA- und Blutspuren, welche die Angeklagten belasten würden, auch keine unmittelbaren Augenzeugen. Gleich vier Zeugen haben die Beschuldigten in ihren Aussagen heute auch entlastet.

Immer Unschuld beteuert

Die drei Männer haben in dem Indizienprozess bereits am ersten Prozesstag am 23. Jänner 2013 ihre Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, sie hätten den Sohn eines Pongauer Gastwirtes nahe der Disco halb tot geprügelt und dann über eine zwei Meter hohe Mauer geworfen. Der Lehrling erlitt mehrere Schädelbrüche, eine Gesichtsfraktur, einen Bruch beider Augenhöhlendächer, eine Perforation des Trommelfelles und eine Verletzung des rechten Sehnerves. Er erblindete auf dem rechten Auge und bezieht jetzt eine Invaliditätspension.

Zeugen eingeschüchtert

Vor und während des Vorfalls gegen 2.30 Uhr standen ein Dutzend Nachschwärmer und mehrere Taxis vor der Diskothek. Doch keiner will die brutale Schlägerei gesehen haben. Für das Gericht war es offensichtlich schwierig, konkrete Angaben von Zeugen zu erhalten. Schon von Anfang an gestalteten sich die Ermittlungen holprig. Die FPÖ warf der Polizei vor, der Öffentlichkeit die Schlägerei vorenthalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren aus Mangel an Beweisen vorübergehend eingestellt - was von den Medien heftig kritisiert wurde. Viele Zeugen hätten aus Angst vor Repressalien nicht den Mut aufgebracht, sich bei der Polizei zu melden, sagte Staatsanwalt Georg Kasinger.

Ein 21-jähriger, bisheriger Belastungszeuge ist heute aus Sicht der Staatsanwaltschaft "umgefallen". Er beteuerte, das Polizei-Protokoll über seine Angaben, wonach der Erstangeklagte namentlich belastet wurde, sei eine "Lüge". Er habe keine der Angeklagten in seiner Aussage belastet. Die mit Spannung erwarteten Angaben des anonymen Kronzeugen "XXX" brachten heute keine fundierteren Erkenntnisse, auf die sich ein Schuldspruch stützen konnte.

(Quelle: salzburg24)

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