Weiters muss der Angeklagte dem schwer verletzten Vater 5.000 Euro an Schmerzensgeld und beiden Elternteilen insgesamt 10.000 Euro Trauerschaden zahlen. Der Betriebsleiter ist im Zweifel freigesprochen worden. Auch für die Bergbahnen gab es einen Freispruch.
Freisprüche wegen fehlender Richtlinien
Alle Urteile sind nicht rechtskräftig. Weder die Verteidiger noch Staatsanwältin Daniela Mühleder gaben eine Erklärung ab. Richter Günther Nocker begründete die Freisprüche damit, dass es zum Unfallzeitpunkt noch keine gültigen Richtlinien für (Transport-)Fahrten von Pistenraupen gegeben habe. Es sei weder in personeller noch in organisatorischer Hinsicht ein Verschulden der Geschäftsführer der Bergbahnen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz festgestellt worden. (APA)
(Quelle: salzburg24)