Pongau

Fünfjähriger von Pistenraupe getötet - Bedingte Haft für Lenker

Der Angeklagte muss dem schwer verletzten Vater 5.000 Euro an Schmerzensgeld und beiden Elternteilen insgesamt 10.000 Euro Trauerschaden zahlen.
Veröffentlicht: 24. Jänner 2013 18:45 Uhr
Der Pistenraupenfahrer ist am Donnerstagabend zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Zudem wurde eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen a 17 Euro, also insgesamt 3.060 Euro, ausgesprochen.

Weiters muss der Angeklagte dem schwer verletzten Vater 5.000 Euro an Schmerzensgeld und beiden Elternteilen insgesamt 10.000 Euro Trauerschaden zahlen. Der Betriebsleiter ist im Zweifel freigesprochen worden. Auch für die Bergbahnen gab es einen Freispruch.

Freisprüche wegen fehlender Richtlinien

Alle Urteile sind nicht rechtskräftig. Weder die Verteidiger noch Staatsanwältin Daniela Mühleder gaben eine Erklärung ab. Richter Günther Nocker begründete die Freisprüche damit, dass es zum Unfallzeitpunkt noch keine gültigen Richtlinien für (Transport-)Fahrten von Pistenraupen gegeben habe. Es sei weder in personeller noch in organisatorischer Hinsicht ein Verschulden der Geschäftsführer der Bergbahnen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz festgestellt worden. (APA)

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken