Die Novelle des Salzburger Pflegegesetzes steht kommende Woche zur Beschlussfassung im Landtag. Sie soll laut Landesregierung grundlegende Verbesserungen bei Qualität, Transparenz und Rechtssicherheit bringen – und erstmals alle Formen betreuter Pflege gleichermaßen regeln, unabhängig von Größe oder Trägerschaft.
Einheitliche Regeln für alle Pflegeformen in Salzburg
Künftig sollen landesweit einheitliche Vorgaben für stationäre Einrichtungen, Kurzzeitpflege, Tagesbetreuung sowie mobile Dienste wie Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe gelten. Auch kleinere Pflegeeinrichtungen mit mindestens drei Betreuungsplätzen fallen unter das neue Gesetz. „Bisher gab es hier eine Grauzone. Wir schaffen Fairness und Rechtssicherheit“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ), die für das Pflege-Ressort zuständig ist, am Freitag in einer Aussendung.
Ein neuer Gesetzesparagraf definiert erstmals zentrale Begriffe wie „stationäre Einrichtung“ oder „Tagesbetreuung“ und soll so Interpretationsspielräume in der Praxis beseitigen. Gleichzeitig wird sprachlich und inhaltlich nachgeschärft: Statt von „Mindeststandards“ ist künftig nur mehr von „Standards“ die Rede. Öffentliche Mittel sollen nur noch bei Einhaltung dieser Standards gewährt werden.
Höhere Qualifikationen für Leitungspersonen
Auch das Personalwesen wird reformiert. Ab 2030 muss im Bereich der Haushaltshilfe mindestens 60 Prozent des Personals über eine einschlägige Ausbildung verfügen. Für Leitungspersonal in Heimen werden ab 2026 verbindliche Qualifikationsstandards eingeführt.
Neu ist die gesetzliche Verpflichtung stationärer Einrichtungen zur Förderung sozialer Teilhabe. Einrichtungen sollen künftig regelmäßig Gruppenangebote setzen – von Bewegungsrunden bis zu Gesprächskreisen. Ziel sei, soziale Isolation im Alter aktiv zu verhindern.
Verbesserte Aufsicht, Entlastung für Träger
Die Novelle sieht außerdem vor, dass die Aufsichtsbehörde bereits vorsorglich eingreifen kann – etwa bei sich abzeichnenden Personalengpässen. Zudem wird die Verantwortung im Fall von Verwaltungsverstößen neu geregelt: Statt einzelner Leitungspersonen haften künftig die juristischen Träger. Das soll insbesondere kleinere Einrichtungen entlasten, so Svazek.
Die Novelle wurde laut Landesregierung in enger Abstimmung mit Gemeinden, Städtebund und Trägern erarbeitet. Ziel sei ein klarer gesetzlicher Rahmen, der Pflegequalität sichert und gleichzeitig einen geordneten Übergang ermögliche.
Der Beschluss im Landtag ist für Mittwoch vorgesehen.
(Quelle: salzburg24)