Das ist aber mitunter auch der Schneelage geschuldet. "Trotz all der Diskussionen der letzten Tage: Wir haben viel positives Feedback erhalten, dass die Leute jetzt endlich Skifahren können", sagte der Sprecher der Salzburger Liftbetreiber, Erich Egger, im APA-Gespräch.
Das müssen Skifahrer beachten
- Die höchstzulässige Personenanzahl in geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbare Sesseln) ist auf 50 Prozent beschränkt, informiert Salzburger Land Tourismus am Mittwoch in einer Aussendung.
- Bei Familien und Personen aus demselben Haushalt darf die 50 Prozent Kapazität überstiegen werden.
- Zudem müssen Personen ab 14 Jahren in Gondeln, auf Sesselliften mit Schutzhaube (Bubble) sowie in geschlossenen Räumen und Anstehbereichen zu Liften und Kassa verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.
FFP2-Masken können gekauft werden
Wie die einzelnen Skigebiete mit der Verordnung des Bundes im Hinblick auf das Coronavirus umgehen, ist unterschiedlich. So bieten einige etwa auch FFP2-Masken zum Verkauf an, die für die Beförderung auf Sesselliften und in Gondeln sowie beim Anstellen ab 14 Jahren vorgeschrieben sind. Die Schmittenhöhenbahn in Zell am See, deren Geschäftsführer Egger ist, wird die Masken um 2 Euro bei allen Kartenverkaufsstellen verkaufen. 20.000 Stück wurden organisiert, damit werde man sicher über die Weihnachtszeit kommen.
"Bitte machen Sie hier mit"
Die Kontrolle hält Egger für möglich, weil sich die FFP2-Masken durch eine gewisse Optik auszeichnen würden: "Sie schauen so ähnlich aus wie der Mundschutz einer Ritterrüstung." Schwieriger werde es, die Altersgrenze von 14 Jahren zu überprüfen. Bei den Saisonkarten sei dies möglich, weil sie personalisiert sind, bei Tageskarten werde es aber schwierig. Egger appelliert aber in diesem Zusammenhang auch an die Eigenverantwortung der Eltern. "Bitte machen Sie hier mit."
Verbot von Take-Away auf Salzburgs Skihütten
Nachgeschärft wurde in Salzburg mit einer Verordnung des Landes, die ein weitgehendes Verbot von Take-Away-Angeboten auf Skihütten vorsieht und heute in Kraft tritt und vorerst bis 18. Jänner befristet ist. Konkret wird darin die Abholung von Speisen und Getränken bei Gastronomie-Betrieben untersagt, die durch Gäste nicht mit Kraftfahrzeugen über öffentliche Straßen erreicht werden können. Einige Hütten könnten demnach doch Speisen zum Mitnehmen anbieten, vor allem bei den Talstationen.
Saalbach-Hinterglemm bleibt zu
Nicht beginnen wird vorerst die Ski-WM-Region Saalbach-Hinterglemm. Eine Überprüfung der Maskenpflicht könne ein Seilbahnunternehmen nicht gewährleisten, aber die rechtliche Haftung, wenn etwas passiere, liege bei den Geschäftsführern, begründete Geschäftsführerin Isabella Dschullnigg diesen Schritt.
Keine ausländischen Gäste
Während die Skigebiete zumindest für heimische Gäste öffnen dürfen, müssen derzeit und noch bis einschließlich 17. Jänner sämtliche Beherbergungsbetriebe geschlossen halten. Für die überwiegend von Familien geführten Hotels und Pensionen im SalzburgerLand sei diese Situation eine große Herausforderung, darauf weist SalzburgerLand Tourismus am Mittwoch in einer Aussendung hin.
"Mehr als drei Viertel unserer Gäste im Winter kommen aus dem Ausland, allein 40 Prozent aller Gäste aus Deutschland", so Leo Bauernberger, Geschäftsführer der SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft. "Es liegt daher in unser aller Interesse, die Pandemie im Griff zu halten und das menschenmögliche zu tun, um die bestehenden Beschränkungen sukzessive wieder abzubauen. Auch wenn er uns sehr herausfordert – wir glauben immer noch an diesen Winter."
Öffnung ist "wichtiges Signal"
Dass die Skigebiete nun öffnen, sei ein ganz wichtiges Signal. "Das wird natürlich auch in unseren Nachbarländern wahrgenommen. Bilder von verschneiten Hängen in unseren Skigebieten und von rücksichtsvollem Miteinander auf den Pisten schüren die Sehnsucht bei denen, die aktuell noch nicht zu uns kommen können."
(Quelle: salzburg24)