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380-kV-Leitung: Bescheid laut Kritikern "massiv rechtswidrig"

Die Kritiker luden am Montag zu einer Pressekonferenz.
Veröffentlicht: 25. Jänner 2016 14:30 Uhr
Kurz vor Ende der Beschwerdefrist am 27. Jänner haben die Bürgerinitiative IG Erdkabel und der Umweltanwalt Wolfgang List am Montag die Eckpunkte ihrer 150 Seiten schweren Beschwerde gegen die Genehmigung der Salzburger 380-kV-Leitung präsentiert. Dabei sparten die Freileitungsgegner nicht mit Kritik am positiven Bescheid der Landesregierung. Dieser sei aus mehreren Gründen "massiv rechtswidrig".

Außerdem lägen viele Ungereimtheiten vor. So bezweifelte Anwalt List, dass im Gegenzug zur Errichtung der neuen Leitung rund 193 Kilometer an bestehenden 110- und 220-kV-Leitungen abgebaut werden. "Wir wissen, dass das zu 99,9 Prozent nicht passieren wird. Die bestehenden Leitungen müssen als Reserve für Stromausfälle bestehen bleiben." Das würde aber zu einer Anhäufung von gesundheitsschädlichen magnetischen Feldstärken führen.

Anrainer mit lediglich 62 Metern Abstand zur 380-kV-Leitung

Die IG Erdkabel befürchtet durch den Elektrosmog massive Auswirkungen, etwa ein erhöhtes Krebsrisiko für Anrainer der Leitung. "In Deutschland ist ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnhäusern Stand der Dinge. In Salzburg beträgt die Entfernung teilweise lediglich 62 Meter", betonte List und übte Kritik an den im Bescheid angeführten Messangaben: "Die sind völlig falsch dargestellt."

Darüber hinaus sei bei der Genehmigung der 380-kV-Leitung ein entscheidender Passus des Salzburger Landeselektrizitätsgesetz nicht angewendet worden. Laut Paragraf 54a dürfen neue Leitungen in sensiblen Bereichen - sofern technisch und wirtschaftlich effizient - in Teilabschnitten nur als Erdkabel ausgeführt werden. "Die Behörde hat diese Bestimmung vollständig ignoriert. Es bleibt im Bescheid völlig offen, warum darauf nicht eingegangen wurde."

Mitte Dezember wurde das Verfahren positiv abgeschlossen./Neumayr/MMV/Archiv Salzburg24
Mitte Dezember wurde das Verfahren positiv abgeschlossen./Neumayr/MMV/Archiv

Beschwerdefrist gegen UVP-Bescheid endet am 27. Jänner

Auch dass ein Erdkabel als "nicht dem Stand der Technik" entsprechend eingestuft wurde, sei falsch, erklärte List und bezog sich auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Kritik übt der Wiener Umweltanwalt auch an unzureichenden geologischen Untersuchungen und an der mangelnden Interessensabwägung zulasten des Naturschutzes. "Wir wollen nicht die Leitung als solche hinterfragen, es geht uns um die Ausführung", betonte List.

Die 113 Kilometer lange 380-kV-Starkstromleitung soll von der Austrian Power Grid AG und der Salzburg Netz GmbH als Freileitung zwischen Elixhausen (Flachgau) und Kaprun (Pinzgau) errichtet werden. Der positive UVP-Bescheid wurde am 16. Dezember nach drei Jahren Verfahrenslaufzeit veröffentlicht. Die vierwöchige Beschwerdefrist begann am 30. Dezember. Nach Ende der Einspruchsfrist am Mittwoch ist als nächste Instanz das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

(APA)

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(Quelle: salzburg24)

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