Der Prozess startete im Oktober 2016. Damals wie heute beteuerte der Pensionist seine Unschuld. Zu den sexuellen Übergriffen soll es laut Staatsanwältin Barbara Fischer im August 2014 in Rovinj gekommen sein - beim Schwimmen im Meer und in einem Whirlpool. Der Mann habe das Mädchen an der Brust und an den Genitalien betastet, lautete der Vorwurf.
72-Jähriger dementiert sexuelle Handlungen
Der Beschuldigte hatte die betroffene Familie schon vor ein paar Jahren auf dem FKK-Campingplatz kennengelernt. Der bisher unbescholtene Salzburger bestritt die Anschuldigungen vehement. Er habe mit dem Mädchen, das auf einer Luftmatratze lag, nur im Wasser fangen gespielt. Er habe die Elfjährige dabei nie bewusst an den Geschlechtsteilen berührt. Auch in dem Whirlpool habe er keine sexuellen Handlungen gesetzt, betonte der Pensionist.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Einem Gerichtsgutachten zufolge erlitt das Opfer in Folge der Taten eine Bulimie (eine Ess-Brechsucht, Anm.), dies sei als schwere Körperverletzung zu werten. Das angeklagte Delikt sieht im Fall des Pensionisten einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren Haft vor. Der Verteidiger des Salzburgers meldete Berufung wegen Nichtigkeit und Höhe der Strafe an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil des Schöffensenates unter Vorsitz von Christian Hochhauser noch nicht rechtskräftig.
(APA)
(Quelle: salzburg24)