Wie Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski zur APA sagte, seien zwar heute die Befragung der arbeitslosen Beschuldigten im Alter von 21 bis 32 Jahren durchgeführt worden, die Polizei soll im Auftrag der Richterin nun noch möglichst viele der offenbar rund 200 geschädigten Spender befragen.
Betrug mit Spendengeldern
Laut Anklage hat das Quartett die Hilfsbereitschaft von Spendenwilligen für schwerkranke Kinder missbraucht, indem sie sich im Vorjahr als ehrenamtliche Mitglieder des im Februar 2012 gegründeten Vereins "Herzenswunsch" ausgaben. 40 bis 50 Prozent des gespendeten Geldes - in Summe rund 10.000 Euro - sollen die Angeklagten dabei als "Provision" in die eigene Tasche gesteckt haben.
Feuchttücher und Pudding
Die Beschuldigten machten den Spendern laut Anklage weis, dass die Geldmittel auch für Therapien mit Delfinen und Hunden verwendet würden. Doch im Endeffekt sei nur einem behinderten Kind rund 100 Euro für Feuchttücher und Pudding bezahlt worden, so der Vorwurf. Das Geld soll der Verein selbst ausgegeben haben, etwa für seine Informationsstände oder einen Anhänger, mit dem eine "Hüpfburg" transportiert wurde.
Der Erstangeklagte, ein 32-jähriger amtsbekannter Salzburger, verwaltete sämtliches Vereinsvermögen. Er hatte drei Mitarbeiter, heuerte aber gelegentlich auch andere Helfer zum Sammeln von Spenden an. (APA)
(Quelle: salzburg24)