Mangel an Beweisen

Betrugs-Prozess: Freispruch für Salzburger

Veröffentlicht: 20. August 2020 07:13 Uhr
Der im Herbst 2017 gestartete Prozess gegen einen Geschäftsmann aus Salzburg, dem die Staatsanwaltschaft Salzburg schweren Betrug mit einem Schaden von 6,1 Millionen Euro vorgeworfen hat, ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg aus Mangel an Beweisen mit einem Freispruch im Zweifel beendet worden. Das Urteil des erweiterten Schöffensenates ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft meldete nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. "Für die Entscheidung darüber ist der Oberste Gerichtshof zuständig", erläuterte Gerichtssprecher Peter Egger.

Betrug: Salzburger beteuert Unschuld

Der Salzburger hatte seine Unschuld beteuert. Er soll der Anklage zufolge in den Jahren 2010 und 2011 mit Bankgarantien für Gesellschaften in Panama, die Flugzeuge leasen wollten, und im Jahr 2009 bei der Gewährung eines Darlehen für ein Hotelprojekt in den USA getrickst haben.

Die Verteidiger erklärten, dass der bisher unbescholtene Geschäftsmann Opfer von kriminellen Handlungen geworden sei. Er habe weder Täuschungshandlungen gesetzt noch sich daran beteiligt.

Schöffensenat: Täuschungshandlungen nicht nachweisbar

Der Beschuldigte war im mutmaßlichen Tatzeitraum alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter von zwei GmbHs in Salzburg. Die vorgeworfenen Täuschungshandlungen seien nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachweisbar gewesen, urteilte der Schöffensenat.

(Quelle: apa)

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