Die Staatsanwaltschaft meldete nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. "Für die Entscheidung darüber ist der Oberste Gerichtshof zuständig", erläuterte Gerichtssprecher Peter Egger.
Betrug: Salzburger beteuert Unschuld
Der Salzburger hatte seine Unschuld beteuert. Er soll der Anklage zufolge in den Jahren 2010 und 2011 mit Bankgarantien für Gesellschaften in Panama, die Flugzeuge leasen wollten, und im Jahr 2009 bei der Gewährung eines Darlehen für ein Hotelprojekt in den USA getrickst haben.
Die Verteidiger erklärten, dass der bisher unbescholtene Geschäftsmann Opfer von kriminellen Handlungen geworden sei. Er habe weder Täuschungshandlungen gesetzt noch sich daran beteiligt.
Schöffensenat: Täuschungshandlungen nicht nachweisbar
Der Beschuldigte war im mutmaßlichen Tatzeitraum alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter von zwei GmbHs in Salzburg. Die vorgeworfenen Täuschungshandlungen seien nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachweisbar gewesen, urteilte der Schöffensenat.
(Quelle: apa)