Ein verheerender Großbrand wütete in der Nacht auf Freitag in einer Halle des Beschlägeherstellers Maco. Bilder aus dem Inneren der Produktionshalle zeigen die Verwüstung und enormen Schäden. Salzburgs Bürgermeister Bernhard Auinger (SPÖ) befürchtete deshalb einen Produktionsausfall, weshalb die Sozialpartner bereits via Aussendungen am Mittag reagierten.
Offene Fragen nach Brand bei Maco
Der Großbrand in der Alpenstraße macht ein Arbeiten derzeit logischerweise unmöglich. Aber was passiert in den nächsten Tagen? Worauf sollten sich die Arbeitnehmer:innen einstellen? Wie geht es nun mit den Löhnen und Gehältern weiter, sollte die Produktion längere Zeit stillstehen?
"Ob Infos zur Entgeltfortzahlung, Urlaub oder Versetzung – wir haben alle wichtigen Infos für die Betroffenen und sind für die Menschen da", sagt AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder und weiter: "Arbeitsrechts-Expert:innen stehen heute und am Wochenende per Hotline telefonisch zur Verfügung." Darüber hinaus können sich die Beschäftigten auch an den Maco-Betriebsrat oder die Fachgewerkschaften GPA und PROGE wenden.
Hotlines im Überblick
- Freitag bis 17 Uhr unter +43 (0)664 – 9627478
- Samstag und Sonntag von 8 bis 13 Uhr unter +43 (0)664 - 9627475
Darüber hinaus werden die Gewerkschaften in der kommenden Woche vor Ort bei den Beschäftigten sein und für Fragen und Beratungen zur Verfügung stehen.
Was passiert mit Gehaltszahlungen und Urlaubstagen?
Der Brand fällt arbeitsrechtlich gesehen in die Zuständigkeiten des Arbeitgebers, teilte die AK mit. Anders gesagt: Da die Beschäftigten für dieses Unglück nichts dafürkönnen, bekommen sie weiter ihr Gehalt – egal, wie lange die Produktion ruht.
Sollte seitens des Unternehmens an die Maco-Beschäftigten die Bitte herangetragen werden, jetzt Urlaub zu nehmen, müssen die Arbeitnehmenden dem laut AK nicht zustimmen. Denn Zweck des Urlaubs ist laut Gesetz die Erholung, die in diesem Fall sicher nicht gegeben seo und überdies eine Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber:in und Dienstnehmer:in. Das heißt: Urlaub kann nicht einseitig angeordnet oder konsumiert werden.
Versetzungen unter Umständen möglich
Sollte sich herausstellen, dass in manchen Bereichen die Arbeit schnell wieder aufgenommen werden kann und das Unternehmen Beschäftigte aus anderen Abteilungen dorthin versetzen will, empfehlen AK und Gewerkschaften, den eigenen Dienstvertrag zu checken. Ist dort eine Versetzungsklausel enthalten, dann ist einer Versetzung jederzeit möglich, andernfalls nicht.
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(Quelle: salzburg24)