Verdopplung der Parkplätze

Bürgerbegehren zur Mönchsberggarage abgelehnt

Veröffentlicht: 15. Juli 2021 13:06 Uhr
Die Hauptwahlbehörde der Stadt Salzburg hat am Donnerstagvormittag den Antrag für ein Bürgerbegehren gegen den Ausbau der Mönchsberggarage aus formaljuristischen Gründen abgelehnt. Die Entscheidung erfolgte einstimmig. Die von der "Plattform Lebendiges Salzburg" gesammelten und im März 2021 eingereichten 3.000 Unterschriften gehen damit verloren.

Allerdings könnten auch der Bürgermeister oder der Gemeinderat die Abhaltung eines Bürgerbegehrens beschließen.

Ende des Bürgerbegehrens?

Laut einem Gutachten des Salzburger Verfassungsrechtlers Harald Stolzlechner kann der Antrag laut Stadtrecht nur "von einer Person gestellt werden, die am Tag der Einbringung des Antrages zur Wahl des Gemeinderates berechtigt ist." Tatsächlich wurde der Antrag aber von zwei Personen unterschrieben und mit "Für die Plattform Lebendiges Salzburg" gefertigt. Der Antrag sei somit als ein Antrag der Plattform zu bewerten, zumal die angegebene Adresse keine Privatadresse sondern der Vereinssitz der Plattform war.

Preuner will größere Mönchsberggarage

Es war heute bereits die dritte Sitzung der Hauptwahlbehörde zum Bürgerbegehren. Nach dem ersten Treffen hatte Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP), ein klarer Befürworter des Garagenausbaus, darauf hingewiesen, dass in einem Begleitschreiben zum Antrag auf das "Salzburger Stadtrecht 1955" verwiesen wurde – tatsächlich hätte es aber "1966" heißen müssen. Die Sitzung wurde vertagt, später stellte sich heraus, dass der Fehler keine Bedeutung für die Entscheidung der Hauptwahlbehörde hatte. In der zweiten Sitzung wiesen die Juristen des Landes dann aber auf den nun von Stolzlechner bestätigten Formfehler hin – worauf das Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

Gegner befürchten mehr Autoverkehr

Die Gegner der Garagenerweiterung fürchten, dass der Autoverkehr in der Stadt durch den Ausbau weiter zunehmen wird. Wie die Initiatoren des Antrags nun weiter vorgehen, bleibt zunächst offen. Sowohl ein Einspruch gegen die Entscheidung der Hauptwahlbehörde wie der Versuch, erneut die mindestens 2.000 notwendigen Stimmen für die Einleitung eines Bürgerbegehrens zu sammeln, stehen im Raum. "Die Plattform wird am kommenden Wochenende zusammenkommen und das weitere Vorgehen besprechen", sagte Sprecherin Elke Stolhofer zur APA. "Wir lassen uns auf keinen Fall unterkriegen. Das Ganze ist eine Farce."

Verdopplung der Parkplätze

Die Salzburger Parkgaragengesellschaft gehört zu 60 Prozent der Stadt und zur 40 Prozent dem Land und möchte die bestehende Garage im Berg um 650 auf rund 2.000 Stellplätze erweitern. Seit Ende Mai 2021 liegt mit dem positiven Naturschutzbescheid die letzte notwendige Bewilligung für den Bau vor - allerdings wurde der Bescheid noch von der Landesumweltanwaltschaft beeinsprucht.

Grüne und KPÖ gegen Ausbau

Die Salzburger Grünen – neben der KPÖ Plus die einzige Partei, die sich gegen einen Garagenausbau gestellt hat - sehen nun den Gemeinderat am Zug. "Mehr als 3.000 Unterschriften sind ein klarer Auftrag. Der Gemeinderat kann jeder Zeit selbst ein Bürgerbegehren gegen den Ausbau der Mönchsberggarage und damit die Abstimmung über die Erweiterung beschließen", sagte Klubobfrau Ingeborg Haller. Sie kritisierte, dass den Initiatoren des Bürgerbegehrens im Verfahren ständig neue Steine in den Weg gelegt wurden. "Die Aufgabe der Stadtregierung wäre es, Bürgerbeteiligung zu unterstützen und Antragsteller rechtzeitig auf Fehler hinzuweisen, statt sie im Nachhinein auflaufen zu lassen", betonte auch KPÖ Plus-Gemeinderat Kay-Michael Dankl gegenüber der APA.

Wie ein Sprecher von Bürgermeister Harald Preuner am Donnerstag zur APA sagte, würde auch ein Beschluss eines Bürgerbegehrens im Gemeinderat weitere gravierende rechtliche Bedenken nicht zerstreuen. "Das Gutachten wirft auch die Frage der Untreue auf, wenn von einem der Gesellschafter – in dem Fall die Stadt – verlangt wird, ein Bauvorhaben zu stoppen, in das schon erhebliche Mittel und Vorleistungen geflossen sind."

Schadenersatzforderungen stehen im Raum

Das sehen auch SPÖ und NEOS so. "Wir unterstützen die Einleitung eines Bürgerbegehrens", sagte NEOS-Gemeinderat Lukas Rößlhuber. Allerdings sei nach den Folgen zu fragen, wenn die Stadt in der Parkgaragengesellschaft plötzlich ihre Meinung ändere. "Hier könnte es zu Schadenersatzforderungen des Landes gegen die Stadt als Gesellschafter der Gesellschaft kommen." Auch SPÖ-Vizebürgermeister Bernhard Auinger verwies auf die "Bredouille": "Wir wollen den 3.000 Unterzeichnern Gehör verschaffen. Aber wir wollen nichts machen, womit wir andere rechtlich in schwere Bedrängnis bringen." Schon 2015 habe man aus diesem Grund dem städtischen Modell für direkte Demokratie eine Absage erteilt, weil man über ausgelagerte Gesellschaften nicht abstimmen lassen könne.

Das sieht FPÖ-Klubobmann Andreas Reindl anders. "Da muss man sich was überlegen. Wenn überall dort, wo Geld investiert und eine Gesellschaft ausgelagert wurde Bürger nicht mehr mitreden dürfen, ist das ein seltsamer Zugang zur Demokratie." Egal ob man wie die FPÖ für einen Ausbau sei oder nicht: "Die Unterschriften sollten nicht verfallen."

Das Ergebnis einer Bürgerbefragung ist laut Salzburger Stadtrecht für die Politik übrigens rechtlich nicht bindend.

(Quelle: apa)

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