Ein Zeuge erklärte, der Beschuldigte habe ihm gegenüber zugegeben, aufgrund einer privaten wirtschaftlichen Notlage heraus in die Kasse gegriffen und 5.000 bis 6.000 Euro unrechtmäßig entnommen zu haben. "Er hat gesagt, es tut ihm leid, er möchte den Schaden wiedergutmachen."
Der Angeklagte schilderte, er habe als Betriebsrat den Leuten alles recht machen wollen und sei auch oft in das Salzburger Unternehmen gefahren, um den Kaffeeautomaten wieder aufzufüllen.
Richterin schlägt Diversion vor
Laut Verteidiger ist der Beschuldigte an zu viel verzeichnetem Kilometergeld in Höhe von 4.000 Euro tatsachengeständig. Die Richterin schlug dem Angeklagten schließlich eine Diversion vor. Wenn er 5.000 Euro abzüglich der bereits geleisteten Schadenswiedergutmachung von 450 Euro zurückzahlt und 75 Euro an Pauschalkosten einzahlt, wird das Verfahren nach einer zweijährigen Probezeit eingestellt. Die Staatsanwältin und der 37-Jährige zeigten sich damit einverstanden.
(Quelle: apa)