"Unsere Mitarbeiter im Bürgerservice arbeiten seit den Morgenstunden auf Hochtouren", schildert er. Am Vormittag habe die Schlange gar bis aus dem Gebäude hinaus gereicht. Ein S24-User berichtete gar von rund eineinhalb Stunden Wartezeit.
Die Wartenden seien "natürlich alles andere als erfreut", es herrsche "berechtigter Unmut". "Das ist aber absolut zu verstehen. Denn wegen einer Unterschrift so lange zu warten, das macht keiner mit Freude", zeigt Greifeneder Verständnis. Ob es nun an Serverproblemen oder an der Umstellung auf das Zentrale Wählerregister liegt, sei für die Menschen unerheblich, wie der Stadtsprecher vermutet. "Auch für uns ist es schwierig, denn aus der Ferne sei das Problem schwer zu verorten. Unsere Mitarbeiter sind auf ein funktionierendes System angewiesen".
"Stau am Datenhighway" statt Serverproblemen
Im Innenministerium sieht man das Problem mittlerweile nicht mehr bei den Servern, sondern will mit dem neuen, mit Jahresbeginn 2018 in Betrieb gegangenen Zentralen Wählerregister, den Schuldigen gefunden haben. Der Ressortsprecher des Innenministeriums, Alexander Marakovits, betonte, dass die Datenanwendung einfach überlastet sei: "Es herrscht Stau am Datenhighway", sagte er der APA.
Das System funktioniere langsam, aber es funktioniere. Ein Umstand, der für den Bürger wie auch für die Gemeindemitarbeiter natürlich unbefriedigend sei, so Marakovits weiter. Die vom Innenministerium zu Verfügung gestellte Datenanwendung erlebe erstmals seit der Einführung eine echte Belastung, erläuterte auch Otmar Lendl vom Computer Emergency Response Team Austria (CERT.at) im APA-Gespräch.
Zwei Stunden Stillstand am Freitag
Der Andrang auf das Wählerregister führte bei den Ämtern wieder zu Problemen, nachdem die Abwicklung bereits am Freitag für zwei Stunden stillgestanden war. Der Grund: Hier - wie auch online - ist ein Zugriff auf das Zentrale Wählerregister (ZeWaeR) notwendig, um eine Unterstützungserklärung abzugeben. Der erste Echtbetrieb für das neue Wählerregister belaste dieses nun einmal sehr, sagte Marakovits.
Ob die Unterstützungserklärungen für das geplante Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie nun online per Bürgerkarte oder per "Handysignatur" erfolgt, oder an Ort und Stelle an einer der österreichischen Gemeinden, der Vorgang läuft im Grunde wie bei einem Wahlgang ab, erklärte CERT-Experte Lendl. Das heißt, dass nach der Authentifizierung per Ausweis die Verifizierung erfolgt, ob es sich tatsächlich um besagte Person handelt. Und dann kommt das Wählerregister ins Spiel, mit dem überprüft werden muss, ob die Person stimmberechtigt ist, und dann erst kann die Stimme auch abgegeben werden.
(APA/SALZBURG24)
(Quelle: salzburg24)