Betroffen sind rund 700 Stellplätze. Die Neuregelung gilt werktags von Montag bis Freitag jeweils 9 bis 19 Uhr. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Eine Parkuhr mit eingestellter Ankunftszeit ist gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
Schallmoos: Strafen erst ab zweiter Geltungswoche
Die Stadt Salzburg macht mit Plakaten und blauen Bodenmarkierungen an den Zufahrtsstraßen auf die Neuregelung aufmerksam. In engen Straßenbereichen innerhalb der Zonen sind legale Stellflächen durch weiße Winkel bzw. Striche am Boden gekennzeichnet. Ab kommender Woche werden zudem Info-Kärtchen im Postkartenformat auf parkenden Autos verteilt. Wie bei der Einführung neuer Parkzonen üblich, wird erst ab der zweiten Geltungswoche gestraft. Die Höhe der Organstrafverfügung beträgt dann 25 Euro.
Anrainer klagen über Dauerparker
Mit der neuen Kurzparkverordnung soll der Pendlerdruck in diesem Bereich genommen werden, heißt es in einer Aussendung der Stadt Salzburg am Donnerstag. Sowohl Bewohner als auch Geschäftsleute haben die wachsende Menge an tageweise dauerparkenden Autos beklagt. Die Auslastung des Parkplatzangebotes liegt bisweilen bei 100 Prozent und mehr. Das heißt, dass auch straßenverkehrsordnungswidrig dauergeparkt wird. Pendler werden ersucht, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
150 Ausnahmen für Bewohner
Bewohner, die über keinen Abstellplatz auf Privatgrund verfügen, können um eine zwei Jahre gültige Ausnahmebewilligung für die Bewohnerparkzone „B“ zum Dauerparken ansuchen (Link: www.stadt-salzburg.at. Die Kosten dafür betragen 80 Euro plus 14,30 Euro Gebühr. Das Verkehrs- und Straßenrechtsamt hat bereits 3.500 potentiell betroffene Personen persönlich angeschrieben. Bislang wurden rund 150 Ausnahmen erteilt.
(Quelle: salzburg24)