Der Bosnier soll seine 25-jährige Frau im Streit mit einem Küchenmesser in ihrer Wohnung in der Siezenheimerstraße getötet haben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Mindestens fünf Mal auf Frau eingestochen
Der Mutter einer Tochter wurden am Abend des 6. September beide Halsarterien durchtrennt. "Sie hatte viele Abwehrverletzungen. Es wurde mindestens fünf Mal auf sie eingestochen", bestätigte am Freitag der Mediensprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, Marcus Neher, gegenüber der APA einen heutigen Bericht der "Kronenzeitung", wonach die Anklage beim Landesgericht Salzburg eingebracht worden war.
Motiv: Eifersucht
Das Motiv der Bluttat in der Wohnung im Stadtteil Taxham war offenbar Eifersucht. Der Beschuldigte wies ebenfalls Schnittwunden auf. In einem Sachverständigengutachten wird davon ausgegangen, dass er die Frau durch die Messerstiche getötet hat und sich danach das Leben nehmen wollte.
Täter bei Angriff in Taxham schwer verletzt
Sein Verteidiger Karl Wampl sagte zur APA, dass sich sein Mandant an die Tat nicht erinnern könne. "Er schilderte, dass er zuerst von der Frau attackiert wurde. Dann sei er bewusstlos geworden, und als er aufgewacht sei, war er verletzt und sie tot. Er kann sich aber nicht erinnern, dass er zugestochen hat. Seiner Meinung nach ist es aber ziemlich sicher, dass er zugestochen hat. Mein Mandant war schwer verletzt, vom selben Messer. So eindeutig ist das nicht, dass er sich das selbst zugefügt hat."
Vierjährige sah Bluttat mit an
Die 25-Jährige ist laut Obduktionsergebnis verblutet. Ihr Mann rief nach der Tat einen Verwandten in der Schweiz an und signalisierte, dass er sein Leben beenden wolle. Der Angehörige rief ein Familienmitglied in Kärnten an, und diese Person alarmierte schließlich die Polizei. Als die Beamten in der Wohnung in Taxham eintrafen, lag die Frau tot im Schlafzimmer, die vierjährige Tochter des Paares saß auf der Couch im Wohnzimmer und der 37-Jährige lag mit Schnittverletzungen in der Badewanne. Er wurde verhaftet, ins Spital gebracht und in U-Haft genommen.
Laut einem Gerichtsgutachten ist der Beschuldigte zurechnungsfähig. Die mit 8. Jänner 2014 datierte Anklageschrift wurde am 14. Jänner beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Sie wird in seine Muttersprache übersetzt und dann dem Bosnier vorgelegt.
(APA)
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(Quelle: salzburg24)

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