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Teure Liebesfalle im Netz: Online-Partnerbörse fordert 2.900 Euro von Salzburgerin

Der Salzburgerin wurde Online-Dating zum Verhängnis. (Symbolbild)
Veröffentlicht: 25. Juli 2017 11:25 Uhr
Das Geschäft mit der Liebe boomt: Auch immer mehr Salzburger begeben sich im Netz auf Partnersuche. Doch statt des erhofften Beziehungsglücks, gibt es immer wieder Ärger wegen zu hoher Kosten, wie ein aktueller Fall einer Salzburgerin zeigt.

Die Frau hatte bei einer Online-Datung-Plattform eine Test-Mitgliedschaft abgeschlossen, berichtete die Arbeiterkammer (AK) Salzburg am Dienstag in einer Aussendung. Ohne ihr Wissen sei diese nach 14 Tagen für 24 Monate verlängert worden. Nach zwei Jahren sei der Salzburgerin schließlich eine Rechnung in der Höhe von 2.921 Euro ins Haus geflattert.

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Test-Mitgliedschaft automatisch verlängert

Die Nutzung des Online-Portals war zunächst kostenlos. Aber: Viele Funktionen konnten in der Gratisversion nicht genutzt werden. Uneingeschränkten Zugang gab es nur in der Premium-Mitgliedschaft. Aus diesem Grund entschied sich die Salzburgerin, ein 14-tägiges Schnupperangebot um einen Euro abzuschließen. Der Haken: In den kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist angeführt, dass sich, nach Ablauf des zweiwöchigen Testangebots, die Mitgliedschaft automatisch als Premium-Account verlängert. Kostenpunkt sind 89,90 Euro pro Monat. Neue Vertragsdauer: 24 Monate.

Salzburgerin legt Account bei Partnerbörse auf Eis

Nach kurzer Zeit verlor die Salzburgerin das Interesse an der Online-Partnerbörse und legte ihren Account auf Eis. Zwei Jahre später staunte sie nicht schlecht, als sie eine Inkassoforderung – im Auftrag der Dating-Plattform – in der Höhe von 2.921 Euro (fehlende Beiträge samt Zinsen und Inkasso-Gebühren) im Briefkasten fand. Als die eigenen Klärungsversuche scheiterten, habe sie sich an die AK gewandt.

"Verträge dürfen nicht automatisch verlängert werden"

Ein Interventionsschreiben der AK zeigte schließlich Wirkung, die Online-Partnerbörse zog ihre Forderung zurück.  "Verträge dürfen nicht automatisch verlängert werden", stellt Bettina Pichler von der AK-Konsumentenberatung klar. Man müsse "rechtzeitig vor der Vertragsverlängerung einen gesonderten Hinweis über die Möglichkeit zur Kündigung erhalten". "Obwohl die Betroffene die AGB bestätigte, war die automatische Vertragsverlängerung unzulässig", erklärt Pichler abschließend.

(Quelle: salzburg24)

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