Um kurz nach 23 Uhr ging die Marathon-Online-Sitzung des Senats nach über neun Stunden zu Ende. Seine 26 Mitglieder – 13 Professoren, sechs Studierende, sechs Vertreter des Mittelbaus und ein Vertreter nichtwissenschaftlichen Personals – befassten sich mit einem Abberufungsantrag des Rektors. Am Ende fand sich knapp keine einfache Mehrheit (13 zu 13 Stimmen) für den Antrag.
Der Senat der Hochschule hat sich mit einem anonym eingebrachten Antrag auf Abberufung des Rektors befasst, der aber keine Mehrheit gefunden hat. Das teilte Wolfgang Faber, Vorsitzender des Senates, in einer Aussendung mit. Gleichzeitig sprach sich der Senat ausdrücklich für Reformen an der Uni Salzburg aus. Dieser äußerte auch sein Bedauern, dass "diese interne Angelegenheit" vor der Erörterung im zuständigen Gremium "in die Presse und damit in die breite Öffentlichkeit gelangt ist, was dem Ansehen der Universität großen Schaden zugefügt hat". Dabei sei teilweise von Sachverhalten ausgegangen worden, "die in dieser Form nicht den Tatsachen entsprechen, und verschiedene Fragen miteinander vermengt wurden, die bei sachlichem Zugang getrennt werden müssen".
Die Wahl des Rektors
Hendrik Lehnert wurde im Februar 2019 zum Nachfolger Heinrich Schmidingers an der Universität Salzburg bestimmt. Er setzte sich damit am Ende eines langwierigen Prozesses durch, wie Rechtsanwalt Stefan Huber – er berät die ÖH in Rechtsfragen – gegenüber SALZBURG24 erklärt: „Die Wahl des Rektors ist eine relativ komplizierte Sache. Zunächst bringt die Findungskommission, die aus dem Senatsvorsitzendem und dem Vorsitzenden des Universitätsrates besteht, einen Vorschlag ein.“ Dieser sei jedoch nicht verbindlich. „In weiterer Folge erstellt der Senat einen Dreiervorschlag und aus diesem wählt der Universitätsrat schließlich den Rektor.“
Der Universitätsrat ist wie der Senat ein weiteres Organ der Universität. Er besteht in Salzburg aus sieben Mitgliedern. Die Mitglieder werden – anders als beim Senat – jedoch nicht gewählt, sondern hier hat auch die Politik ihre Finger im Spiel, wie Huber betont: „Anerkannte Persönlichkeiten aus der Wissenschaften und der Gesellschaft werden hier ausgewählt. Zur Hälfte werden sie vom Senat nominiert, zur Hälfte von der Bundesregierung, auf das letzte Mitglied einigt man sich gemeinsam.“
Politik entscheidet mit
Gewählt wird der Rektor für vier Jahre, danach kann er wiedergewählt werden. „Hierfür gibt es ein vereinfachtes Prozedere, das bedeutet, er kommt automatisch in den Dreiervorschlag“, erläutert Huber. Die Novelle des Universitätsgesetzes sieht hier eine – nicht unumstrittene – Änderung vor: „Künftig soll der Unirat den Rektor weiterbestellen können, der Senat würde hier nicht mitbestimmen können.“
Wie sehr hat die Politik bei der Wahl des Rektors also ihre Hände im Spiel? „Alle universitären Kollegialorgane sind weisungsfrei. Das heißt, die Politik spielt zwar eine Rolle, ich hatte bei den Rektor-Ernennungen der letzten Jahre aber nicht den Eindruck, dass das wirklich politische Bestellungen waren“, teilt der Experte seine Einschätzung. „Ich glaube nicht, dass eine parteipolitische Vorgabe existiert, aber natürlich gibt es immer wieder gewisse Begehrlichkeiten oder auch Ablehnungen, die über den Universitätsrat vermittelt werden.“
Wie Senat und Unirat interagieren
Hätte der Abwahlantrag gestern im Senat eine Mehrheit gefunden, hätte dieser noch durch den Universitätsrat bestätigt werden müssen. „Für die Abwahl ist in jedem Fall die Zustimmung beider Organe notwendig. Es ginge auch umgekehrt, dass der Antrag durch den Unirat eingebracht und vom Senat bestätigt wird“, klärt der Jurist auf.
Die drei Organe Senat, Unirat und Rektor bedingen einander. „Es ist ein sehr ausbalanciertes System, wo es gegenseitiges Vertrauen braucht. Der Entwicklungsplan des Unirats hat Auswirkungen auf Stellenbesetzungen, die wiederum vom Senat verfasst werden. Die schlussendliche Entscheidung trifft der Rektor“, gibt Huber Einblick in das System. Eines sei daher offensichtlich: „Solche Konflikte lähmen eine Universität, das kann man ganz klar sagen.“
„Keine gute Situation“ für die Uni Salzburg
Dass ein Rektor abgewählt wird, ist in Österreich durchaus schon einmal vorgekommen, beispielsweise an der Universität Klagenfurt. Alleine das Einbringen des Antrages würde sich bereits auf das Innenleben der Hochschule auswirken: „Rein für das Funktionieren der Universität ist die Causa suboptimal. Wenn Sie mich fragen, ist das keine gute Situation für die Universität Salzburg“, so Huber abschließend.
(Quelle: salzburg24)