Die frühere Lebens- und Unternehmensberaterin - sie lebt heute von der Sozialhilfe - hatte damals im Internet die Existenz von Gaskammern in Abrede gestellt und Adolf Hitler in ein positives Licht gerückt. Es habe in der NS-Zeit außerdem nur Arbeitslager geben, in denen lediglich 6.000 Juden gestorben seien - großteils an Hunger. Am 7. November 2016 wurde sie deswegen schuldig gesprochen.
Verurteilte: "Ich bereue nichts"
Das hielt sie nicht davon ab, am 9. November auf Facebook von ihrer Verurteilung zu berichten. "Ich bereue nichts und würde es genauso wieder machen", schrieb sie. "Meinen Teil zur geschichtlichen Wahrheitsfindung und Entlastung falsch Verurteilter beitragen zu dürfen, macht mich dankbar." Man lebe heute in einer zionistischen Weltdiktatur, in der es keine Meinungsfreiheit mehr gebe. Zugleich leugnete die Angeklagte in ihrem Eintrag erneut die Ermordung von rund sechs Millionen Juden.
54-Jährige geht von falscher Geschichtsschreibung aus
"Nach meinen Recherchen hat es nur eine Million tote Juden gegeben, nicht sechs Millionen", rechtfertigte sich die Angeklagte heute vor Gericht. "Ich bin kein Neonazi und leugne den Holocaust nicht, aber ich habe darauf hingewiesen, dass die Geschichtsschreibung falsch ist." Die 54-Jährige gab zu, den Beitrag verfasst zu haben, zeigte in der Verhandlung aber zunächst nur wenig Schuldeinsicht.
Vorbereitete Liste mit "Beweisen"
Vor Gericht begann sie aus einer vorbereiteten Liste von "Beweisen" vorzulesen, wonach die Zahl der ermordeten Juden viel geringer gewesen sei. "Das sind alles amtliche und jüdische Quellen, das kommt nicht aus extremistischen Kreisen", zeigte sie sich überzeugt. "Ich habe mich darauf verlassen, dass diese Zahlen stimmen." Sie sei ein kritischer Geist, meinte sie. Sie verfüge auch über einen überdurchschnittlich hohen IQ.
Gutachter: Frau für gewisse Theorien empfänglich
Ihre Verteidigerin verwies auf die schwierige Kindheit und die psychische Verfassung ihrer Mandantin. Sie sei bis zum 15. Lebensjahr schwer von ihrer Mutter misshandelt worden, leide unter Depressionen und wahnhaften Störungen und habe seit dem Jahr 2014 ihre Wohnung kaum mehr verlassen. Die Angeklagte hat offenbar bereits drei Suizidversuche hinter sich. "Sie ist im Internet auf falsche Quellen gestoßen, die die historischen Tatsachen nicht richtig darlegen", sagte die Verteidigerin. Laut einem Gutachten eines Gerichtspsychiaters sei die Frau empfänglich für gewisse Theorien, die sie vollständig und unreflektiert übernehme.
"Wir werden von zionistischen Weltmacht gesteuert"
Die 54-Jährige selbst sagte, von einem Buch beeinflusst worden zu sein, das ihr Weltbild zusammenbrechen ließ. "Wir werden demnach von einer zionistischen Weltmacht gesteuert." Hitler sei zudem ein Doppelagent der Zionisten gewesen. Das Fass zum Überlaufen brachte dann offenbar ein Facebook-Beitrag aus dem Jahr 2015, in dem Kinder und Enkel bis in die 7. Generation für die "Kriegsschuld und den Nazi-Wahnsinn" verantwortlich gemacht wurden.
"Ich habe wütend reagiert und zu recherchieren begonnen. Ich hab mich da hineingesteigert. Heute ist mir klar, dass ich überreagiert habe", meinte die Frau, die sich selbst als "Humanistin" bezeichnete. Warum das erste Urteil so spurlos an ihr vorbeigegangen ist, konnte sie am Dienstag auch auf mehrfache Nachfrage nicht schlüssig beantworten. Allerdings versicherte sie, "derartige Dinge nie wieder in meinem Leben zu machen." Ihren Facebook-Account habe sie gelöscht. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.
54-Jährige zu zwei Jahren Haft verurteilt
Die 54-Jährige ist am Dienstagnachmittag von den acht Geschworenen im Sinne der Anklage nach Paragraf 3g Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Wie Gerichtssprecher Andreas Wiesauer der APA mitteilte, erhielt die Frau eine Freiheitsstrafe in der Höhe von 24 Monaten, die ihr auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Angeklagte verzichtete nach dem Schuldspruch zwar auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab jedoch keine Erklärung ab. Erschwerend sei laut Wiesauer die einschlägige Vorstrafe und der Rückfall nur zwei Tage nach dem ersten Urteil gewesen. Mildernd wertete das Gericht heute das Tatsachengeständnis der Frau. Sie hatte zugegeben, den Beitrag auf Facebook veröffentlicht zu haben. Berücksichtigt wurde auch eine Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten: Die 54-Jährige leidet an psychischen Problemen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)