Stadt

Wilfried Haslauer will am Rauchverbot festhalten

Eine Lockerung des Rauchverbotes würde laut Haslauer "dem internationalen Trend zum Nichtrauchen widersprechen".
Veröffentlicht: 11. November 2017 09:55 Uhr
Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) will offenbar am für 2018 beschlossenem Rauchverbot festhalten: "Die Diskussion darüber hat mich sehr überrascht", sagte er in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "profil".

Eine Lockerung des Rauchverbotes durch die nächste Regierung würde "dem internationalen Trend zum Nichtrauchen widersprechen". Die Gastronomie im Tourismusland Salzburg sähe er im Fall der Aufhebung des Verbots nicht als großen Gewinner: "Der Anteil der rauchenden Touristen bei uns ist nicht so hoch."

Haslauer: Kein Image-Schaden durch FPÖ-Außenminister

Die Möglichkeit eines FPÖ-Außenministers in einer schwarz-blauen Regierung beurteilt Haslauer gelassen. Auch wenn ihm ein ÖVP-Außenminister lieber wäre, fürchtet er keinen Image-Schaden. „Ich erwarte keine Einbußen für den Tourismus oder die Wirtschaft.“ In der Debatte um Arbeiter- und Wirtschaftskammer spricht sich der Landeshauptmann eindeutig für ein Festhalten an den Pflichtbeiträgen aus. "Die Wirtschaftskammer leistet unverzichtbare Dienste." Deutliche Beitragssenkungen wären aber "sicher ein Thema", samt Ausstiegsmöglichkeit für Kleinstunternehmen.

Große Skepsis bezüglich Volksbefragungen

Sehr skeptisch sieht der Salzburger Landeshauptmann einen möglichen Schwenk hin zu Volksbefragungen, die automatisch in bindenden Volksabstimmungen münden. „Ich bin ein Anhänger der repräsentativen Demokratie.“ Über große Fragen wie das Handelsabkommen CETA abzustimmen, wäre "zu kompliziert und nicht sinnvoll. Volksbefragungen sind etwas für den engen, lokalen Bereich."

Zur Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern, einem Schlüssel-Projekt der Regierungsverhandler, meint Wilfried Haslauer im Interview: "Mir wäre es sympathischer, wenn es weiterhin neun Länderkassen gibt und dafür andere Bereiche zusammengelegt werden."

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(Quelle: salzburg24)

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