Motiv Rache?

Auto von Ex-Schwiegermutter in Kuchl angezündet: Haftstrafe

In Kuchl stand ein Carport mit drei Fahrzeugen in Vollbrand. 
Veröffentlicht: 17. Jänner 2023 16:25 Uhr
Weil er das Auto seiner Ex-Schwiegermutter in Kuchl aus Rache angezündet haben soll, wurde ein 35-Jähriger schuldig gesprochen. Der Mann wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
SALZBURG24 (jp)

Ein 35-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Brandstiftung und Stalkings zu zwei Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der nicht geständige Angeklagte soll am 11. September 2022 in Kuchl (Tennengau) das geparkte Auto seiner Ex-Schwiegermutter aus Rache angezündet haben. Das Feuer griff auf das Carport, zwei weitere Pkw und das Nachbarhaus über. Zudem soll der Mann die Frau zuvor bedroht und seine Ex-Frau beharrlich verfolgt haben.

Festnahme nach Carport-Feuer in Kuchl

Drei Tage nach dem Brand eines Carports samt drei Fahrzeugen in Kuchl hat die Salzburger Polizei nun einen Mann festgenommen. Der Verdacht der Brandstiftung konnte eindeutig bestätigt werden. Der 35-…

"Ich hoffe, du brennst im Auto"

Laut Anklage hat der bisher unbescholtene Türke der Ex-Schwiegermutter die Schuld an dem Scheitern seiner Ehe gegeben. Drei Monate vor dem Brand soll er der Angehörigen per Handynachricht mitgeteilt haben, "ich hoffe, du brennst im Auto".

Das nächtliche Feuer in dem Carport, das mit einem Brandbeschleuniger entfacht worden war, hatte ein Hausbewohner bemerkt. Er alarmierte die Einsatzkräfte. Noch während des Löscheinsatzes der Feuerwehr verunglückte der alkoholisierte Beschuldigte in Hallein mit seinem Fahrrad und wurde dabei verletzt. Die Polizei nahm ihn fest, nachdem sich ein Zusammenhang mit dem Brand herausgestellt hatte.

Urteil nicht rechtskräftig

Der 35-Jährige bestritt allerdings alle Vorwürfe. Die Drohung gegenüber der Schwiegermutter sei nur eine türkische Redewendung ohne Bedeutung gewesen, meinte er. Ihm wurde auch vorgeworfen, er habe seine Ex-Frau von Mai bis September 2022 beharrlich verfolgt. Beinahe täglich, zumindest einmal pro Woche, soll er im alkoholisierten Zustand an ihrer Wohnungstüre geläutet, lautstark Dosen zusammengedrückt und telefoniert haben.

Die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil des Schöffensenats einverstanden und verzichtete auf Rechtsmittel. Verteidiger Michael Hofer hat Bedenkzeit erbeten. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken