Tennengau

Hundekonflikt in Kuchl: Jetzt haben sich Hundebesitzer gemeldet

Veröffentlicht: 31. Jänner 2012 14:57 Uhr
Ein Pensionist, der am Montag seine dreijährige Enkelin in Kuchl im Salzburger Tennengau vor zwei freilaufenden Hunden schützen wollte, soll von einem Tierbesitzer zu Boden getreten und hilflos liegengelassen worden sein. Die anfangs unbekannten Hundebesitzer haben sich am Dienstag bei der Polizei gemeldet. Das Ehepaar stellte den Vorfall ganz anders dar.
Laut Angaben des Pensionisten ließen die Hundebesitzer ihre beiden Hunde frei laufen. Einer der Vierbeiner näherte sich dem dreijährigen Enkelkind des 74-Jährigen, der eine Rute in der Hand hielt. Er habe den Besitzern zugeschrien, dass sie ihren Hund von seiner Enkelin weggeben sollen, schilderte der Pensionist den Polizisten. Ohne ersichtlichem Grund sei er von der männlichen Person einfach zu Boden gestoßen und mit den Füßen getreten worden.

Pensionist erlitt Verletzung am Knie

Er habe eine Verletzung am rechten Knie erlitten und vorerst nicht mehr selbstständig aufstehen können, sagte der Großvater. Die Hundebesitzer hätten ihn einfach neben seiner weinenden Enkelin auf dem Boden liegenlassen und sich schnellen Schrittes vom Tatort in Richtung Forstweg in den Wald entfernt. Zwei Zeugen, die den Vorfall von einer größeren Entfernung beobachtet hatten, halfen dem Verletzten und begleiteten ihn bis zu seinem Wohnhaus.

Hundebesitzer: "Keine Tritte gegen den Pensionisten"

Den Konflikt stellten die Hundebesitzer aus Kuchl vor der Polizei allerdings anders dar: Sie hätten ihre Mischlinge keineswegs frei laufen lassen, sondern an der Leine geführt. Leichte Rempeleien habe es schon gegeben, von Tritten gegen den Pensionisten könne aber keine Rede sein. Auch einfach liegenlassen hätten sie den Pensionisten nicht. Es sei nicht erkennbar gewesen, dass sich der Mann verletzt habe, gab das Ehepaar zu Protokoll. Die Zeugen des Vorfalls sollen jetzt ebenso vernommen werden wie der stationär im Krankenhaus liegende Pensionist. "In Kuchl gilt Leinenpflicht, ausgenommen sind Hundehalter, die mit ihren Tieren eine Ausbildung absolviert haben", erklärte ein Polizist. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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