Nach Hausdurchsuchungen

Kriminelles Trio im Tennengau aufgeflogen

Nach Hausdurchsuchungen im Tennengau bei einem kriminellen Trio fand die Polizei Waffen und Suchtmittel. 
Veröffentlicht: 14. Dezember 2020 14:58 Uhr
Nachdem die Polizei heute am frühen Morgen Hausdurchsuchungen bei zwei Zwillingsbrüdern und ihrem Freund durchführte, kamen unter anderem Waffen und Drogen ans Licht. Einer der Brüder soll laut Polizei auch mit Minderjährigen gechattet haben.

Von der Polizei ausgeforscht und angezeigt wurde ein amtsbekanntes Trio, bestehend aus zwei 20-jährigen Zwillingsbrüdern und ihrem 18-jährigen Freund. Alle drei jungen Männer sind Tennengauer. 

Kriminelles Trio im Tennengau ausgeforscht

Laut Polizei sollen das Trio gleich mehrere Straftaten begangen haben. Nach umfangreichen Ermittlungen wegen Verdachtsmomenten nach dem Waffengesetz, dem Suchtmittelgesetz und der Anbahnung von Sexualkontakten zu Minderjährigen führten Polizisten der Polizeiinspektion Hallein heute am frühen Morgen Hausdurchsuchungen bei zwei 20-jährigen Zwillingsbrüdern sowie deren 18-jährigem Freund in deren Wohnungen durch.

Mann soll Nacktbilder von Minderjährigen bekommen haben

Im Zuge dieser Hausdurchsuchungen wurden mehrere verbotene Waffen, Suchtmittel sowie Bargeld vorgefunden und sichergestellt. Einer der Zwillingsbrüder soll zudem laut Polizei mittels Chats in verschiedenen sozialen Medien den Kontakt mit jungen Mädchen gesucht haben. Er soll sich das Vertrauen der Mädchen erschlichen und sie überzeugt haben, ihm Nacktbilder und Bilder derer Genitalien zu übermitteln.

Eltern fanden Chatverlauf

Im Herbst 2020 sollen Eltern einer 13-Jährigen einen einschlägigen Chat ihrer Tochter mit dem 20-Jährigen entdeckt haben und erstatteten diesbezüglich die Anzeige bei der Polizei. Im Zuge der Ermittlungen sollen sich laut Polizei beim 20-jährigen noch einige weitere solcher einschlägigen Chats mit Unmündigen und offensichtlich sehr junger Mädchen gefunden haben. Die Ermittlungen diesbezüglich laufen.

Der 18-Jährige wird nach dem Suchtmittelgesetz und Waffengesetz, ein 20-Jähriger wird nach dem Waffengesetz und sein Bruder nach dem Waffengesetz und Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen zur Anzeige gebracht.

(Quelle: salzburg24)

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