Auf dem Rossfeld ist zu Silvester das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Die Bezirkshauptmannschaft Hallein hat eine Verordnung erlassen, wonach dort von Samstag, 31. Dezember (00.00 Uhr) bis Sonntag, 1. Jänner (24.00 Uhr) das "Hantieren mit Feuer, das Feueranzünden - insbesondere das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie pyrotechnischen Gegenständen - sowie das Rauchen" untersagt sind.
Das Verbot umfasst die Gefährdungsbereiche und die Waldflächen nordwestlich der Rossfeldpanoramastraße bis hin zur Staatsgrenze sowie jene östlich und südlich der Rossfeldpanoramastraße bis hin zu den angrenzenden Almen (Leitenalm, Zwieselalm, Dürrfeichtenalm und Nesslangeralm) im Gemeindegebiet von Hallein und Kuchl.
Zu wenig Löschwasser am Rossfeld
Grund für diese Verordnung ist, dass es in diesem Gebiet im Falle eines Brandes zu wenig Löschwasser gibt.
Verstoß kostet bis zu 7.270 Euro
Außerdem erfolgt diese Regelung im Gleichklang mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land, das auch für die bayerische Seite des Rossfelds bereits ein solches Verbot erlassen hat. Bei einem Verstoß sind Geldstrafen bis zu 7.270 Euro möglich.
(Quelle: salzburg24)
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