Der Mann hatte den "Ski-Doo" gelenkt, als der 85-jährige Skifahrer dagegen prallte. Der Pensionist erlitt schwere Verletzungen. Weil der Oberösterreicher im Juli gestorben war, wurde der Strafantrag modifiziert und der Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Gerichtsmedizinisches Gutachten wird erstellt
Bis zum nächsten Verhandlungstermin wird ein gerichtsmedizinisches Gutachten erstellt. "Es soll klären, ob der Unfall einen kausalen Zusammenhang mit dem Tod des Skifahrers hat", erläuterte Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski. Es werden auch noch einige Zeugen einvernommen und weitere Gutachten eingeholt.
Ski-Doo-Lenker soll zu schnell gewesen sein
Laut Staatsanwaltschaft hatte der 41-Jährige das akustisches Warnsignal und die Drehleuchte des Schneemobils nicht eingeschaltet, als er am Pistenrand in der Skiregion Dachstein-West bergauf fuhr. Der "Ski-Doo"-Lenker soll auch zu schnell unterwegs gewesen sein, was er jedoch bestritt. Er wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Ursprünglich war er wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt worden. (APA)
(Quelle: salzburg24)