Zudem habe sich der 37-jährige Angeklagte die Einverständnis für den Abriss der Brücke vom Besitzer eingeholt, erklärte Richterin Gabriele Glatz. "Die Brücke hatte keinen Wert mehr, die Bretter waren morsch." Der Salzburger habe Maßnahmen gesetzt, damit keine Personen zu Schaden kommen. Es fehle auch eine subjektive Tatseite. Der Freispruch ist rechtskräftig.
Puch: Keine Genehmigung für Brücke
Vor etwa 20 Jahren hat der Schwiegervater des Tischlers den Holzsteg im Pucher Ortsteil St. Jakob am Thurn über den Kehlbach neu gebaut. Vor drei Jahren habe er die Gemeinde Puch und auch den örtlichen Tourismusverband darüber informiert, dass die Brücke desolat sei, schildete der Beschuldigte.
Ein Thema sei auch die Haftungsfrage gewesen. Schließlich habe er herausgefunden, dass die Brücke und der Bach im Eigentum des Landes stehen und es keine Genehmigung für die Brücke gibt. Er sei auch gerichtlich beeideter Sachverständiger und habe erkannt, dass die Brücke eine Gefahr darstelle.
Erlaubnis des Eigentümers für Abriss
Ein Mitarbeiter des Tourismusverbandes erklärte, die Brücke sei je nach Anlass vom Tourismusverband als Erhalter von öffentlichen Wegen gewartet worden, das werde seit etwa 30 Jahren so gehandhabt. Die Brücke sei zwar nicht im besten Zustand, aber auch nicht baufällig gewesen. Im Jahr 2018 habe die Gemeinde einen Träger ausgetauscht.
Eine weitere Sanierung war geplant, das neue Holz dafür hätte rund 10.000 Euro gekostet, erklärte der Zeuge. Ein Vertreter des Eigentümers bestätigte bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg, dass der Angeklagte um Erlaubnis gefragt habe, die Brücke wegreißen zu dürfen. "Ich habe mir den Steg angesehen und sagte zu ihm, er kann das wegreißen, um die Haftung abzuwenden."
(Quelle: apa)