Umweltschutzreferent Landesrat Walter Blachfellner rät dazu, "mit Bedacht dieses Brauchtum zu pflegen. Bei jeder Verbrennung entstehen Feinstaub und Stoffe, die ein Risiko für die Gesundheit darstellen. Je feuchter das Holz ist, umso mehr Schadstoffe werden beim Verbrennen freigesetzt."
Feinstaubmessungen zum Beispiel im Lungau haben gezeigt, dass an den Osterfeiertagen der Tagesgrenzwert für Feinstaub (50 Mikrogramm pro Kubikmeter) deutlich überschritten wird (siehe Grafik im Anhang).
Klare Regeln
Laut geltender Verordnung müssen folgende Regelungen unbedingt eingehalten werden: Osterfeuer dürfen nur am Abend des Karsamstags und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannt werden und müssen allgemein zur Teilnahme offenstehen. Private Osterfeuer im eigenen Garten gelten nicht als Brauchtum.
Für Brauchtumsfeuer darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Stroh oder Heu darf nur mitverbrannt werden, soweit das überlieferte Brauchtum im Land Salzburg es erfordert. Das Verwenden von brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Benzin) sowie Brandbeschleuniger ist nicht erlaubt.
Feuerwehr benachrichtigen
Veranstalter, die ein Osterfeuer abbrennen möchten, müssen dies der örtlich zuständigen Feuerwehr rechtzeitig, spätestens jedoch am Tag vor dessen Durchführung melden. Bei dieser Meldung ist die zum Sicherheitsbeauftragten bestimmte Person und deren Handynummer sowie der Ort, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll, und die ungefähre Menge des biogenen Materials, das verbrannt werden soll, bekanntzugeben
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(Quelle: salzburg24)

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