NS-Symbole in Wohnung

Zwölf Monate bedingte Haft für Salzburger

Veröffentlicht: 20. August 2019 12:28 Uhr
Der Prozess gegen einen 22-jährigen Salzburger und eine 27-jährige Deutsche wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Salzburg zu Ende gegangen. Der Salzburger, der seine Wohnung im Tennengau mit NS-Symbolen dekoriert hatte, bekam zwölf Monate Haft auf Bewährung. Die Frau wurde freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig.

Bei einer Hausdurchsuchung bei dem bisher unbescholtenen Salzburger am 31. August 2018 wurden diverse Gegenstände sichergestellt, die für den Beobachter den Eindruck einer Verherrlichung des Nationalsozialismus erwecken, erklärte Staatsanwalt Marcus Neher. Der Tatzeitraum reiche von Oktober 2017 bis August 2018. Auch einschlägige Bilddateien seien im Internet über WhatsApp verschickt worden.

Hakenkreuze und Nazi-Orden

In den Wohnräumen des 22-Jährigen zu sehen waren beispielsweise eine Hakenkreuzfahne, eine Kappe mit Reichsadler und Hakenkreuz, eine Reichskriegsflagge, eine Ausgabe von Hitlers Buch "Mein Kampf", Nazi-Orden und auch ein von der 27-Jährigen angefertigtes Bildensemble, das einen deutschen Panzerkampfwagen VI "Tiger" einer SS-Division aus dem Zweiten Weltkrieg zeigt und eine Swastika – ein Kreuzsymbol mit vier gleichlangen, abgewinkelten Armen. Dieses Symbol machten die Nationalsozialisten zum Kennzeichen der NSDAP und 1935 zum zentralen Bestandteil der Flagge des Deutschen Reiches.

Verstoß gegen Waffengesetzt und Widerstand gegen Staatsgewalt

Weil bei dem 22-Jährigen auch ein verbotener Schlagring sichergestellt worden war, wurde er noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Zudem ist gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt am Landesgericht Salzburg anhängig, sagte die Vorsitzende des Schwurgerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.

Prozess: Angeklagter geständig

Der Salzburger hat sich heute zu den Vorwürfen im Tatzeitraum Oktober 2017 bis August 2018 reumütig geständig gezeigt. Er soll auch einschlägige Dateien im Internet verschickt haben. Die beschuldigte Deutsche, eine Bekannte des Salzburgers, die Zeichnungen für seine Nazi-Dekorationen angefertigt haben soll, war zum Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nicht geständig. Ihr Anwalt sagte, sie habe dem Mann nur ein Geschenk machen wollen.

(Quelle: apa)

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