Neue Verhandlung

Urteil gegen VGT-Obmann aufgehoben

Veröffentlicht: 21. April 2020 14:04 Uhr
Das Oberlandesgericht Linz hat ein Urteil gegen den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, wegen übler Nachrede und Beleidigung aufgehoben. Nun muss über die von dem Salzburger Landesjägermeister und Unternehmer Maximilian Mayr-Melnhof eingebrachte Privatklage erneut am Landesgericht Salzburg verhandelt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.

Das Urteil vom 12. Juni 2019 am Landesgericht Salzburg war bereits im zweiten Rechtsgang erfolgt. Die Richterin verhängte gegen Balluch eine unbedingte Geldstrafe von 640 Euro, zudem sollte der VGT eine unbedingte Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen.

Die Verurteilten hatten dagegen berufen. "Das Urteil wurde aus formalen Gründen aufgehoben", sagte der Sprecher des Oberlandesgerichtes Linz, Richter Wolfgang Seyer, am Dienstag zur APA.

Rechtsstreit um Wildschwein-Jagd in Salzburg

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein seit Jahren schwelender Konflikt um die Gatterjagd von Mayr-Melnhof in der Antheringer Au im Flachgau, bei der zweimal im Jahr Wildschweine bejagt werden. Der VGT hält die Gatterjagd für Tierquälerei und fordert ein Verbot. Mayr-Melnhof, der Ende April 2017 zum Landesjägermeister von Salzburg gewählt wurde, sprach von einer üblen "Hetzkampagne" u.a. durch Hasspostings im Internet und "systematischer Verfolgung", der er seit September 2015 ausgesetzt sei.

(Quelle: apa)

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