In Uttendorf ( Pinzgau) dürfen jetzt bestimmte Verkaufsstellen in der Winter – bzw. der Sommersaison an Sonn- und Feiertagen offenhalten.
Elena von Roell
Auf der Homepage des Landes wurde am Montag die Verordnung der Landeshauptfrau, mit der die Öffnungszeitenverordnung 2008 geändert wird, kundgemacht. Demnach dürfen künftig auch in Uttendorf an Sonn- und Feiertagen, während der Wintersaison und in der Sommersaison Verkaufsstellen für Sportartikel und Sportbekleidung einschließlich des Verleihs, sowie Verkaufsstellen bis zu vier Stunden offenhalten dürfen.
(Quelle: salzburg24)
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