Mit einer Verordnung soll der Abschuss von Raben und Wasservögeln gesetzlich geregelt werden. Rabenvögel, Grau- oder Fischreiher sowie Kormorane würden im Land Salzburg "zum Teil sehr große Schäden in der Land- und Fischereiwirtschaft anrichten", heißt es in einer Aussendung am Sonntag. Das Land Salzburg werde deshalb die Bestände durch Bejagung aktiv regulieren, um ein Umweltgleichgewicht wiederherzustellen.
Ab heuer werde dies erstmals mit einer Abschussplanverordnung, die in Kürze in Begutachtung gehen soll, geschehen. Das kündigte Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) heute beim Bezirksjägertag im Lungau an.
Höchstabschusszahlen pro Wildregion
Bisher wurden die Abschusszahlen für Raben- und Wasservögel und damit die Bestandskontrolle zur Vermeidung von Schäden in Salzburg per Bescheid geregelt. Mit der nunmehrigen Verordnung werden Höchstabschusszahlen pro Wildregion verordnet, welche im Zuge der Jahresabschussplanung gezielt auf jene Reviere aufgeteilt werden, wo entsprechende Schäden zu erwarten sind beziehungsweise solche vorliegen.
Svazek ortet "Rechtssicherheit für Jägerschaft"
Raben- und Wasservögel sind für LH-Stv. und Jagd-Landesrätin Svazek Gewinner unserer Kulturlandschaft und sollen im Sinne der Ernährungssicherheit aber auch im Sinne der Artenvielfalt reguliert werden. "Die Verordnung jetzt gibt uns vor allem die Möglichkeit, dass nur dann eingegriffen werden muss, wenn es notwendig ist, da es sich um Höchstabschusszahlen handelt. Wir gewinnen so Zeit und Rechtssicherheit für die Jägerschaft und sind zielorientiert. Mit der neuen Verordnung können wir dort Feuer löschen, wo es brennt", so Svazek.
Schadenssumme in Fischerei verdreifacht
Die gemeldeten Schäden durch Grau- oder Fischreiher sowie Kormoranen am Fischbestand in Salzburg haben in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. "Seit dem Jahr 2010 hat sich die Schadenshöhe von rund 400.000 Euro auf rund 1,3 Millionen Euro mehr als verdreifacht." Nur mit einer gezielten und effektiven Regulierung bei diesen Wasservögeln kann das Land das Schadensausmaß eindämmen und damit auch zum Erhalt vieler gefährdeter Fischarten maßgeblich beitragen", meint Svazek.
Zum Schutz von wild lebenden Tieren und Pflanzen und zur Erhaltung ihrer natürlichen Lebensräume wird in der Abschussplanverordnung auch die Bejagung von Rabenvögeln wie Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher geregelt. Diese können erhebliche Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen von Mais und Getreide über Grünland und Gemüse- bis hin zu Obstkulturen verursachen. "Steigende Bestände bei diesen Vogelarten haben auch den Druck auf Flora, Fauna und Landwirtschaft steigen lassen", betont Svazek.
Monitoring begleitet Bejagung
Begleitet wird soll die Kontrolle der Bestände von Raben- und Wasservögeln mit einem laufenden Monitoring, das vom Landesfischereiverband, der Jägerschaft und der Landwirtschaftskammer in den jeweiligen Bereichen durchgeführt werde. "Dazu werden sowohl die Bestände der jeweiligen Tierarten mittels Zählungen dokumentiert also auch regelmäßig die verursachten Schäden erhoben", sagt Marlene Svazek.
Der Verordnungsentwurf soll im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung gehen, nachdem die Regierungsmitglieder diesen unterschrieben haben. Dann gibt es eine Woche lang die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben. Nach Ende der Frist werden diese gesichtet und die Verordnung – sie gilt dann bis Ende 2025 – erlassen.
(Quelle: salzburg24)