Weil sie Schäden an Fischerei und Landwirtschaft verursachen würden, werden in Salzburg durch eine neue Verordnung fünf Vogelarten zum Abschuss freigegeben. Bisher waren diese Arten durch geltendes EU-Recht geschützt.
Gewinner und Verlierer der neuen Vogelabschussverordnung
„In einer Kulturlandschaft gibt es Gewinner und Verlierer“, heißt es zur neuen Vogelabschussplanverordnung auf SALZBURG24-Anfrage aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ), die für das Ressort Jagd und Fischerei zuständig ist. Ziel sei ein Gleichgewicht zwischen der Bewahrung der heimischen Biodiversität und den Interessen von Landwirtschaft und Fischerei.
Zum Abschuss freigegebene Vögel EU-rechtlich geschützt
Kritik an der vergangenen Montag vorgelegten Verordnung kommt unter anderem von Tierschutz Austria. Zum einen werden Bedenken bezüglich Tierwohl geäußert, aber auch rechtlich bleiben die neuen Bestimmungen nicht vor Beanstandung verschont. Konkret beziehe sich das auf den Abschuss von Eichelhähern und Elstern, die eigentliche EU-rechtlich geschützt und daher in Österreich nicht jagdbar sind. Ausnahmen des Tötungsverbotes sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die bei diesen Arten nicht gegeben seien. „Eine auch nur ansatzweise stichhaltige Begründung dafür wird nicht geliefert“, heißt es in einer Aussendung der Organisation.
Rund 5.000 Vögel dürfen in Salzburg abgeschossen werden
Konkret sollen per Verordnung jährlich bis zu 3.625 Rabenkrähen, 1.185 Eichelhäher, 560 Elstern, 114 Kormorane und 97 Graureiher erlegt werden dürfen. Laut Svazeks Sprecher belaufen sich diese Zahlen auf maximal zehn Prozent der jeweiligen Gesamtpopulation der jeweiligen Art. Infrage gestellt wird das etwa von Kimbie Humer-Vogl, Naturschutzsprecherin der Grünen im Landtag. „Bevor tausende Tiere zur Jagd freigegeben werden, sollte untersucht werden, wie der Erhaltungszustand dieser geschützten Arten ist. Da gibt es in Salzburg keine verlässlichen Zahlen“, gibt die Politikerin zu Bedenken.
Dem entgegnet Wolf-Dietrich Schlemper, Jagdreferent aus dem Büro Svazek, dass die Verordnung evidenzbasiert sei. Populationen und Schäden durch die Tiere würden laufend beobachtet und evaluiert werden. Zudem biete die Verordnung lediglich einen Rahmen, der allerdings nicht ausgeschöpft werden muss.
Laute Kritik an Vogelabschussverordnung
Notwendiger sei es laut Humer-Vogl zu eruieren, welchen Anteil diese Tiere am Fischsterben oder an landwirtschaftlichen Schäden tatsächlich haben. Denn nicht zuletzt würden auch klimatische Veränderungen etwa zum Rückgang der heimischen Fischbestände beitragen. Kritisiert wird auch, dass keine alternativen Wege zum Schutz von Landwirtschaft und Fischerei eingeschlagen werden. Eine Prüfung dieser sei aber laut Tierschutz Austria notwendig, damit Abschüsse der genannten Vogelarten rechtlich überhaupt zulässig sind.
Volksbegehren soll bundesweites Jagdgesetz bringen
Hauptziel der neuen Verordnung sei es letztlich, den bürokratischen Aufwand bezüglich Wildtiermanagement zu reduzieren und dieses effizienter zu gestalten, so Schlemper. Dafür, dass dadurch keine rechtsstaatlichen Grundsätze verletzt werden, setzt sich ein Volksbegehren für ein bundesweit einheitliches Jagdgesetz ein. Ein solches Gesetz würde laut Humer-Vogl vorbeugen, dass Ökologie und Tierschutz durch die Einzelinteressen von Landesräten und Landesrätinnen zu Schaden kommen.
(Quelle: salzburg24)