Corona-Krise

Weitere Salzburger Orte unter Quarantäne

Das Gasteinertal steht vorläufig unter Quarantäne.
Veröffentlicht: 31. März 2020 09:49 Uhr
Das Land Salzburg legt im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie nach: Nach dem Gasteiner- und dem Großarltal sowie der Gemeinde Flachau (alle Pongau) werden ab Dienstag Mitternacht auch Altenmarkt (Pongau), Zell am See und Saalbach (beide Pinzgau) unter Quarantäne gestellt. Zudem wird in Flachau die Bewegungsfreiheit weiter eingeschränkt. Die Sperren gelten vorerst bis Ostermontag.

In den drei neu "unter Glassturz" gestellten Kommunen habe es zuletzt eine Steigerung der Neuerkrankungen gegeben, die signifikant über der Entwicklung anderer Gemeinden liege, begründete Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Dienstag in einem Video-Mediengespräch die nun gesetzten Schritte.

Corona-Ausbreitung in Salzburg eindämmen

So habe es in Zell am See seit dem 21. März 71 Neuerkrankungen gegeben, in Saalbach waren es 31 und in Altenmarkt rund 25, sagte der Landeshauptmann. Auch die Verlängerung der bereits seit 19. März bestehenden Quarantäne für die Gemeinden des Gasteinertals, des Großarltals und in Flachau wurde damit erklärt. Außerdem, so Haslauer, habe sich das Virus in diesen Orten sehr diffundiert verbreitet, also über verschiedene Ortsteile und nicht mehr in einem engen, überschaubaren Kreis.

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Berufsverkehr in Flachau verboten

Sämtliche Sperren gelten ab heute Mitternacht bis einschließlich Ostermontag, den 13. April. Man wolle damit im Gleichklang mit den Maßnahmen der Bundesregierung handeln, sagte Haslauer, "damit wir keinen 'Terminsalat' bekommen". In der Weltcup-Gemeinde Flachau wird ab morgigem Mittwoch auch der Berufsverkehr verboten. Damit seien auch Personen, die Schlüsselfunktionen innehaben oder in der Erhaltung der Infrastruktur tätig sind, von der Sperre betroffen. Weiterhin möglich ist laut Haslauer aber etwa der Transport von Lebensmitteln, Heizmaterial und Medikamenten, die Fahrt zum Arzt oder ein Rot-Kreuz-Transport.

Stichprobenartige Kontrollen in Quarantäne-Orten

Schließlich kündigte der Landeshauptmann an, dass in den Quarantäne-Gebieten die Kontrollen nicht mehr nur an den Gemeindegrenzen, sondern stichprobenartig auch in den Orten selbst durchgeführt werden. Man schaue, ob die Menschen die allgemeinen Beschränkungen einhalten, also etwa den Mindestabstand, das Verbot von Ansammlungen oder demnächst auch das Tragen der Schutzmasken.

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Insgesamt stehen somit ab Mitternacht neun der 119 Salzburger Gemeinden unter Isolation: Mit Bad Gastein, Bad Hofgastein, Dorfgastein, Großarl, Hüttschlag, Flachau, Altenmarkt, Zell am See und Saalbach handelt es sich ausschließlich um Orte mit sehr stark ausgeprägtem Wintertourismus. Haslauer sagte heute, dass man in diesen Orten die Ausbreitung des Virus aber nicht an einer bestimmten Person festmachen könne. Natürlich werde dort nach dem Sport auch gefeiert, und bei der Enge könne ein einziger Infektionsträger eine ganze Kette auslösen.

Wichtige Verkehrsverbindungen im Pinzgau offen

Gerade im Zentralraum rund um Zell am See waren am Dienstag noch einige Fragen offen, allerdings bleiben die Hauptverbindungen trotz der Quarantäne-Stadt Zell am See offen: Die Umfahrung von Zell am See, der Schmittentunnel, sowie die Verbindung von Bruck an der Großglocknerstraße nach Piesendorf und weiter in den Oberpinzgau (B 168). Dennoch gelten natürlich für die Bevölkerung, Quarantäne oder nicht, die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen und Verhaltensregeln, das heißt die sozialen Kontakte sollen so gut wie möglich reduziert werden.

Quarantäne-Ausnahme für Zweitwohnsitze fällt

In den sechs mit 19. März unter Quarantäne gestellten Salzburger Gemeinden waren Besuche von Zweitwohnsitzen bei Einhaltung der allgemeinen Kontakt- und Abstandsregeln zuletzt weiter erlaubt. Doch nach Kritik schärft das Land nun nach. Laut den aktuellen Verordnungen der zuständigen Bezirkshauptmannschaften im Pinzgau und Pongau dürfen Personen mit Nebenwohnsitz nicht mehr zufahren.

Bewohner einzelner gesperrter Gemeinden hatten der APA zuletzt von auffallend vielen Fahrzeugen mit Wiener Kennzeichen, aber auch Autos aus Deutschland oder Schweden berichtet. Zuletzt kritisierte am Dienstag FPÖ-Landeschefin Marlene Svazek, dass sich die Quarantäneregelung so ad absurdum führe. "Das würde schlichtweg bedeuten, dass für jemanden, der über einen Zweitwohnsitz verfügt, gelockerte Maßnahmen gelten."

Kein Zurück mit Nebenwohnsitz

Zu diesem Zeitpunkt war die Regelung allerdings bereits repariert worden. Wie das Land am Nachmittag mitteilte, dürfen nur mehr Personen mit einem Hauptwohnsitz in die Quarantäne-Gebiete fahren, die sich bei Inkrafttreten der Maßnahme außerhalb der Gemeinden aufhalten. Wer einen Nebenwohnsitz hat, darf zwar noch ausreisen, aber nicht mehr zurück.

Für Gerhard Steinbauer, ÖVP-Bürgermeister der von den Quarantänemaßnahmen betroffenen Gemeinde Bad Gastein, hat die adaptierte Verordnung sogar Vorteilte. "Die Zunahme der positiven Corona-Fälle im Gasteinertal war zuletzt nur halb so hoch wie im restlichen Pongau. Wenn das schon so ist, dann wollen wir uns nicht wieder mehr neue Fälle ins Tal ziehen, schon gar nicht mit Zweitwohnsitzbesitzern, die vielleicht aus der Stadt fliehen."

(Quelle: salzburg24)

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