Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Zusätzlich dazu wurde 59.548 Studenten die Zahlung der Studiengebühren aus den verschiedensten Gründen erlassen.
Berufstätige Studenten zahlen nach Überschreitung
Diese Gründe sind u.a. die Teilnahme an Mobilitätsprogrammen, Studenten mit Kinderbetreuungspflichten, längere Krankheit, Schwangerschaft oder Berufstätigkeit. Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings die Befreiung für berufstätige Studenten aufgehoben - ab dem kommenden Wintersemester muss diese Gruppe nach Überschreiten der Mindeststudien- und Toleranzzeit daher zahlen. Das betrifft laut Anfragebeantwortung rund 25.000 Studenten, die im Wintersemester 2017 einen Erlass des Studienbeitrags wegen Berufstätigkeit erhielten.
(APA)
(Quelle: salzburg24)