Die Zahl der Verfahren erhöhte sich 2014 von 2.859 auf 3.879, alleine 1.400 Fälle entfielen auf Contentdienste. "Contentdienste sind nur bei mobilen Anschlüssen möglich. Sie werden direkt über die Telefon- oder Internetrechnung des Betreibers abgerechnet, indem man durch einfaches Auswählen von Schaltflächen - oftmals unbemerkt - den Bezahlvorgang auslöst", beschreibt RTR-Geschäftsführer Johannes Gungl die Masche.
Erfreulich war im Vorjahr der Rückgang beim durchschnittlichen Streitwert von 654 auf 433 Euro, die Einigungsquote stieg im Jahresvergleich von 54 auf 69 Prozent. Gungl betonte am Montag vor Journalisten die steigende Kulanzbereitschaft der Netzbetreiber. Hier habe sich "3" (Drei, Hutchison) deutlich verbessert. Die Einigungsquote von "3" sei auf 77 Prozent gestiegen. Die Probleme bei "3" hätten sich hauptsächlich auf die Netzqualität und das Service im Callcenter bezogen, dies sei wohl auch eine Folge der Übernahme von Orange durch "3", so die Behörde.
Dass die Beschwerdefälle erheblich zugenommen haben, führt Unternehmenssprecher Tom Tesch auf die überdurchschnittlich hohe Content-Nutzung bei "3"-Kunden zurück. Auswirkungen habe auch die Zusammenführung der Netze von "3" und Orange gehabt, diese sei aber bis zum Sommer abgeschlossen. Auf die Beschwerden über das Service im Call Center in Wien und im deutschen Erfurt habe man reagiert und das Personal aufgestockt. Interne und externe Untersuchungen hätten die Verbesserungen bereits bestätigt, hieß es auf APA-Anfrage. Allerdings war "3" laut Gungl auch in den ersten Monaten des heurigen Jahres der Netzbetreiber mit den meisten Beschwerden.
Überrascht zeigte sich die RTR von den relativ geringen Beschwerden wegen langsamer Datengeschwindigkeiten, obwohl in den "bis zu"-Angaben beim Vertragsabschluss weit höhere Werte zugesagt werden. Man gehe aber davon aus, dass die Zahl der Beanstandungen durch Dienste wie den Videostreaminganbieter Netflix steigen werden. Wer testen will wie schnell der eigene Anschluss ist, für den hat die RTR eine allgemein zugänglichen Plattform zur Verfügung gestellt.
Die RTR hatte aber auch gute Nachrichten für die Verbraucher: Der Wettbewerb am Mobilfunkmarkt werde sich weiter intensivieren, und über kurz oder lang würden auch die Roaminggebühren fallen, so RTR-Chef Johannes Gungl am Montag vor Journalisten. "Roaming wird und muss verschwinden", erklärte Gungl.
Bei den Streitschlichtungsverfahren erwartet er heuer einen Rückgang von 3.879 auf rund 3.000. Hier müsse man aber erst abwarten, welchen Einfluss der Start neuer Anbieter habe. Seit einigen Monaten sind auch der Kabelnetzbetreiber UPC und der Lebensmitteldiskonter Hofer als Mobilfunker unterwegs, allerdings haben sie kein eigenes Netz, sondern mieten sie bei Infrastrukturbetreibern ein.
Spitzenreiter bei den Beschwerden über die Mobilfunkanbieter waren Contentdienste (Gewinnspiele, Bezahlen mit dem Handy, etc.), gefolgt von Vertragsschwierigkeiten und Entgeltstreitereien. Probleme mit Mehrwert-SMS hingegen sind am Verschwinden, was auch an der geringeren SMS-Nutzung dank Alternativen wie "WhatsApp" zurückzuführen ist. Die Streitfälle mit Festnetzanbietern wie UPC und Tele2 sind inzwischen verschwindend gering, nach wie vor auf Trab halten die Konsumentenschützer aber die drei Sorgenkinder Myphone, Primacall und Sparfon. Alleine Sparfon brachte es im Vorjahr auf mehr Verfahren als die weit größeren UPC und Tele2 zusammen.
Bei der stark steigenden Zahl von Einwänden gegen Contentdienste sieht Gungl sowohl Gesetzgeber als auch Verbraucher gefordert. Derzeit unterliege dieses Geschäftsfeld - das per se kein schlechtes sei, wie Gungl betonte - nicht der Mehrwertdienstregulierung. Dies wäre aber wünschenswert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag habe man bereits beim Infrastrukturministerium deponiert. An die Konsumenten appellierte Gungl, verantwortlich mit dem Gerät umzugehen und Sperrmöglichkeiten zu nutzen.
Infrastrukturminister Alois Stöger (SPÖ) kündigte am Montag gesetzliche Änderungen bei Contentdiensten bis zum Herbst an. "Neben spezifischen Schutzmaßnahmen wie einem Kostenlimit soll die Transparenz für die Verbraucher auch durch die klare und einheitliche Ausweisung der Contentdienste auf der Rechnung erhöht werden", so der Minister.
Die RTR führte auch exemplarisch Beispiele an, wie leicht Nutzer in die "Content-Falle" tappen. So habe ein Mann seinem Sohn sein Handy zum Spielen gegeben - der Sohn entdeckte aber schnell, dass man Zusatzpakete leicht herunterladen konnte. Allerdings waren diese kostenpflichtig, es trudelte eine Rechnung über 1.500 Euro ein. Wiederum ein anderer Handynutzer nahm an einem Gewinnspiel teil, das ihm vermeintlich ein Bekannter empfohlen hatte. Allerdings war das Konto des Bekannten gehackt und die Empfehlung ein Schmäh.
(Quelle: salzburg24)