Hauptverdächtiger

Anklage gegen mutmaßlichen Lübcke-Mörder

ARCHIV - 13.06.2019, Hessen, Kassel: Das Konterfei von Walter Lübcke (CDU) ist hinter einem Bundeswehrsoldaten am Sarg bei einem Trauergottesdienst in der Martinskirche zu sehen. Im Mordfall Lübcke hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den Hauptverdächtigen Stephan E. und dessen mutmaßlichen Unterstützer Markus H. erhoben. Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Veröffentlicht: 29. April 2020 15:48 Uhr
Im Fall um den Mord an dem deutschen Politiker Walter Lübcke hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den Hauptverdächtigen Stephan E. und dessen mutmaßlichen Unterstützer Markus H. erhoben. Das teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mit.

Sie sieht demnach bei dem mutmaßlichen Mörder als Motiv eine von Rassismus getragene "völkisch-nationalistische Grundhaltung".Der Prozess soll in Frankfurt am Main vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts stattfinden. Das Gericht muss die Anklage noch zulassen.

Lübcke mit Kopfschuss getötet

Stephan E. soll den Regierungspräsidenten des nordhessischen Bezirks Kassel, Walter Lübcke, Anfang Juni 2019 nachts mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe auf dessen Terrasse getötet haben. Der CDU-Politiker hatte sich öffentlich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt. Das soll E. aufgebracht haben. Der 46-Jährige hatte die Tat zunächst gestanden und die Polizei auch zu seinem Waffenlager geführt. Später zog er sein Geständnis dann allerdings wieder zurück.

Zweiter Angeklagter nicht eingeweiht

Markus H. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der 44-Jährige soll E. den Kontakt zu einem Waffenhändler vermittelt und seinen Bekannten unter anderem durch gemeinsame Schießübungen in dessen Vorhaben bestärkt haben. Er sei zwar nicht in die konkreten Anschlagspläne eingeweiht gewesen, habe es aber spätestens ab Juli 2016 für möglich gehalten, "dass Stephan E. aus seiner rechtsextremistischen Weltanschauung heraus einen politischen Entscheidungsträger töten würde", erklärte die Bundesanwaltschaft.

E. beschuldigt H. inzwischen, in der Tatnacht mit bei Lübcke gewesen zu sein. H. sei es auch gewesen, der den tödlichen Schuss abgegeben habe - aus Versehen. Die Ermittler glauben das nicht. Sie sind überzeugt, dass E. allein bei Lübcke war.

Anklage: E. soll auch Asylwerber angegriffen haben

Die Behörde legt E. zudem einen versuchten Mord an einem irakischen Asylwerber zur Last. Er soll ihm Jänner 2016 dem Mann von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Der Asylbewerber wurde dabei schwer verletzt. Die Polizei hatte zunächst vergeblich nach dem Angreifer gesucht. Inzwischen halten die Ermittler ein bei E. sichergestelltes Messer für die Tatwaffe.

(Quelle: salzburg24)

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