Auftraggeber des PIPH war der Österreichische Seniorenrat, der als überparteilicher Dachverband österreichischer Pensionisten- und Seniorenorganisationen fungiert. Ihm obliegt auch die gesetzliche Interessensvertretung von über 2,3 Millionen Pensionisten.
"Der PIPH hat sich im Zusammenhang mit der Pensionsanpassung nicht als wirkungsvolles Instrument erwiesen", begründete der leitende Sekretär im Seniorenrat, Wolfgang Braumandl, gegenüber der APA das Auslaufen des Vertrages mit Ende 2015.
Der PIPH wurde von der Statistik Austria seit 2001 berechnet und veröffentlicht. Regelmäßig fielen die Teuerungsraten für den PIPH höher als die allgemeine Inflationsraten aus. Dies hauptsächlich deswegen, weil die Preisanstiege für "Gesundheitspflege" im PIPH stärker gewichtet waren als im VPI.
Bei seiner letzten Berechnung für Dezember 2015 lag der PIPH um 1,2 Prozent höher als im Jahr davor, und im Gesamtjahr 2015 verteuerte sich der für Pensionisten typische Warenkorb um 1,1 Prozent. Die allgemeine Inflationsrate fiel im Dezember dagegen mit 1,0 Prozent bzw. 0,9 Prozent im Gesamtjahr 2015 etwas geringer aus.
Als Ersatz für den Wegfall des PIPH können die Pensionisten den von der Statistik Austria auf ihrer Internetseite angebotenen "Persönlichen Inflationsrechner" benutzen. Dieser ermöglicht es, eine für einen Haushalt aussagekräftige Teuerungsrate zu berechnen und diese mit der nationalen Inflationsrate zu vergleichen.
(Quelle: salzburg24)