Strittig war zuletzt, ob es EU-rechtskonform ist, den Bonus auf Personen zu beschränken, die schon in Österreich beschäftigt waren oder hier eine Ausbildung gemacht haben - also nicht neu zugezogen sind. Damit soll verhindert werden, dass Billigarbeitskräfte aus dem Ausland subventioniert werden. Vizekanzler Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) meinte am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal", er gehe davon aus, dass es Rechtssicherheit geben werde.
Drozda: Keine Diskriminierung durch Beschäftigungsbonus
Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) verwies, auch im ORF-Radio, auf Gutachten von Verfassungsdienst und Rechtsanwaltskanzleien. Da nicht auf die Staatsangehörigkeit abgestellt werden solle, liege keine unmittelbare Diskriminierung im Sinne des EU-Rechts vor, zitierte Drozda daraus.
Bis zu 50 Prozent der Lohnnebenkosten gefördert
Pro Arbeitnehmer und Jahr soll sich ein Unternehmen durch den neuen Beschäftigungsbonus bezogen auf einen Durchschnittslohn bis zu 4.000 Euro an Lohnnebenkosten ersparen können, indem für zusätzlich geschaffene Jobs bis zu 50 Prozent dieser Zusatzkosten refundiert werden. Nach früheren Angaben - der Bonus ist ja schon im Februar vom Ministerrat behandelt worden - sollen durch die Neuregelung über drei Jahre 160.000 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen werden können. Für den Beschäftigungsbonus, der mit 1. Juli kommen sollte, sollen insgesamt zwei Milliarden Euro in die Hand genommen werden.
Es gebe einige ganz relevante Investitionen, wo der Beschäftigungsbonus eine wichtige Rolle spiele, sagte Neumayer am Dienstag im Radio. Als Beispiel verwies er auf Magna mit mehreren tausend neuen Mitarbeitern. Er wisse aber auch von sehr vielen anderen Unternehmen, dass sie damit gerechnet hätten. "Und dieses gute Argument sollte auch in der Realität umgesetzt werden", betonte der IV-Generalsekretär.
(APA)
(Quelle: salzburg24)